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Alles beim Neuen

Rund zwei Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil in dem Prozess der US-Autorenvereinigung Authors Guild gegen das Digitalisierungsprojekt Google Books hat jetzt ein Berufungsgericht das Urteil von damals bestätigt: Der Internetriese darf massenhaft Bücher digitalisieren und seinen Nutzern als „Snippets“ (Schnipsel) zugänglich machen, berichtet das Portal Netzpolitik.org.

Digitalisierung und Veröffentlichung seien von dem „Fair Use“-Grundsatz des amerikanischen Urheberrechts gedeckt, urteilte der United States Court of Appeals for the Second Circuit. Er bestätigt damit ein Urteil des Richters Denny Chin vom District Court for the Southern District of New York aus dem Jahr 2013.

„Fair Use“ ist eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die eine nicht-autorisierte Nutzung von geschütztem Material erlaubt, sofern sie der öffentlichen Bildung und Diskussion dient. Das Urteil befasse sich grundsätzlich mit der Reichweite des „Fair Use“-Grundsatzes, berichtet Netzpolitik.org. So hätten die Richter u.a. festgehalten, dass die Absicht des Internetkonzerns, mit Google Books Gewinn zu erzielen, nicht gegen die Anwendung der Maxime spreche.

Die Authors Guild will gegen das Urteil in die nächste Instanz zum höchsten US-Gericht Supreme Court gehen. Das Berufungsgericht habe nicht die möglichen Einkommenseinbußen für Autoren durch das Google-Projekt berücksichtigt, heißt es in einer Erklärung der Vereinigung. Wie die jüngste Einkommensumfrage unter den Mitgliedern der Gilde zeige, ist die Lage professioneller Autoren schwierig. Schon relativ geringe Einbußen, wie sie durch Google Books drohen, könnten unmöglich machen, den Lebensunterhalt auch künftig durch Schreiben zu verdienen.

Die Vorgeschichte

Über acht Jahre zieht sich der Rechtsstreit um die Massendigitalisierung durch Google hin:

2005: Google wird von Autoren und Verlegern per Gruppenklage („Class Action“) wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken und des Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet verklagt.

2006: Die Parteien nehmen Verhandlungen auf, die 2008 in einen Vergleich münden, nach dem Google bei Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht hat, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen.

2009: Die Parteien überarbeiten den Vergleich.

2010: Im Frühjahr folgt zunächst eine Kritik vom US-Justizministerium. Haupteinwand gegen das Settlement: Google hätte das exklusive Recht, die verwaisten Werke ohne Haftungsrisiken zu vermarkten (hier mehr).
März 2011: Der zuständige Richter Denny Chin lehnt den Vergleich ab: Google hätte einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, so die Begründung. Dies wäre eine Belohnung dafür, dass Google ohne Zustimmung urheberrechtliche Werke kopiert, so Chin, der von den Prozess-Parteien eine weitere Überarbeitung einfordert.

September 2011: Autorenvertreter verklagen Google und ein Konsortium von Universitätsbibliotheken wegen Urheberrechtsverletzungen. Vorwurf: Sie hätten von Google „unauthorisierte Scans“ von sieben Mio urheberrechtlich geschützten Büchern erhalten und diese auf der Online-Plattform „HathiTrust“ verwertet.

Mai 2012: Google beantragt, die Interessensvertretungen der Autoren von Fotografen vom Verfahren auszuschließen. Richter Denny Chin lehnt den Antrag ab und lässt den Fall als Sammelklage gelten.

Juli 2013: Ein Gericht (Second Circuit) widerspricht der Entscheidung von Chin: Zunächst müsse geprüft werden, ob die Google-Praxis unter die „Fair Use“-Ausnahmeregelung des US-Urheberrechts falle.

November 2013: Denny Chin weist die Klage der Autorengruppe ab, Google Books falle unter „Fair Use“.

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