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Amazon-AGB auf dem Prüfstand

Die jüngsten digitalen Daumenschrauben von Amazon rufen die deutschen Wettbewerbshüter auf den Plan. Das Bundeskartellamt prüft die Auflage der Münchner, nach der Online-Händler auf dem Marketplace ihre Preise nicht mehr frei festlegen dürfen.

Wie die Wirtschaftswoche berichtet, will die Behörde möglicherweise ein förmliches Verfahren gegen den Konzern eröffnen. Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs prüfe die neuen Amazon-Geschäftsbedingungen.

Hintergrund: Seit dem 31. März verlangt Amazon von allen Verkäufern auf dem Amazon Marketplace „Preisparität“. Ein Verkäufer darf weder den Artikelpreis noch den Gesamtpreis (mit Porto) seiner auf dem Amazon-Marktplatz angebotenen Artikel in einem anderen Verkaufskanal (außer in Ladengeschäften) niedriger ansetzen.

Am Freitag hat Amazon starke Quartalszahlen vorgelegt. Demnach konnte der Onliner seinen Umsatz in den ersten drei Monaten 2010 um 46 Prozent auf 7,13 Milliarden Dollar steigern. Der Nettogewinn im Quartal wuchs noch stärker: um 68 Prozent auf 299 Millionen Dollar.

Mit Blick auf das Geschäft mit E-Books erklärte Konzernchef Jeff Bezos:
„Der Kindle bleibt unser Top-Seller, und Anfang der Woche hat das Kindle-Angebot 500.000 Titel erreicht.“

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