Amazon senkt seine Ansprüche an Vertragspartner, die über den weltgrößten Online-Shop ihre E-Books vertreiben wollen. Die Klauseln, auf die der E-Commercer jetzt verzichten will, verpflichteten Verleger und Selfpublisher bislang dazu, Amazon immer mindestens ebenso gute Konditionen anzubieten wie anderen Händlern und Amazon gegebenenfalls auf bessere oder besondere Vereinbarungen mit Konkurrenten hinzuweisen. Das galt sowohl für die Margen als auch für alternative Vertriebsmodelle und Promo-Aktionen anderer Shops, die sich dadurch vom Dominator abzusetzen versuchten.
Hintergrund von Amazons Aufgabe dieser Praxis: Die EU-Kommission hatte – erstmals vor zwei Jahren – kartellrechtliche Bedenken angemeldet, weil die Klauseln den Wettbewerb behindern und Preise in die Höhe treiben könnten: Sie erschwerten es anderen Shops, sich als innovative und wettbewerbsfähige Teilnehmer des europäischen E-Book-Marktes aufzustellen, dessen Umsatzvolumen die EU-Kommission auf mehr als 1 Mrd Euro beziffert.
Sie begrüßt daher Amazons Einlenken in Bezug auf die Vertriebsvereinbarungen als „zeitgerechte, effektive und umfassende Lösung“. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärt: „Der heutige Beschluss öffnet Verlagen und Wettbewerbern den Weg, innovative Dienstleistungen für E-Books zu entwickeln – für mehr Auswahl und Wettbewerb auf dem E-Book-Markt zum Vorteil der europäischen Verbraucher.“
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