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Amazon verzichtet auf Niedrigpreiszwang

Künftig dürfen Händler auf dem Amazon Marketplace bestimmen, ob sie ihre Artikel teurer anbieten, als auf anderen Plattformen. Bisher hatte das Unternehmen dies seinen Fremdanbietern untersagt und so den Ärger der Kartellwächter auf sich gezogen.
Wie berichtet, hat das Bundeskartellamt im Februar ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. In der Kritik stehen Vertragsklauseln für Drittanbieter, die ihre Waren auf anderen Plattformen nicht billiger anbieten dürfen. Der Vorwurf: Amazon behindere den freien Wettbewerb.
Auf Druck der Wettbewerbshüter will Amazon die Vertragsklausel jetzt streichen, meldet die Behörde. Demnach dürften Händler den Preis ihrer Waren auf den verschiedenen Plattformen frei bestimmen. 
Ganz aus dem Schneider ist Amazon damit nicht: Das Kartellamt prüfe noch, ob die Maßnahmen „nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen“, um das Verfahren einzustellen, erklärt Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. Um die Untersuchung zu beenden, müsse auch eine „Wiederholungsgefahr“ ausgeschlossen werden.

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