Auf der Frankfurter Buchmesse hat der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) Flyer verteilt, in denen er bekräftigt, „auf partnerschaftlicher Basis eine langfristig tragfähige Branchenlösung“ zur Vergütung von Übersetzungen finden zu wollen. Ein Signal an die Verlage, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, nachdem im September die VdÜ-Mitgliederversammlung den lange ausgehandelten Kompromiss abgelehnt hatte. „Vorsichtig optimistisch“, zeigt sich der neue VdÜ-Vorsitzende Hinrich Schmidt-Henkel hinsichtlich der Bereitschaft der Verleger, erneut miteinander ins Gespräch zu kommen.
Dagegen zuckt Joerg Pfuhl, CEO der deutschen Random House-Gruppe und in den letzten Jahren als Verhandlungsführer der Verleger unterwegs, mit den Schultern: „Die Positionen sind so klar beschrieben, da sehe ich keinen Verhandlungsspielraum.“ Es gebe derzeit auch keinen Kontakt.
Wenn es bei der Funkstille bliebe, wird der Übersetzerstreit gerichtlich entschieden. VdÜ-Übersetzer hatten gegen Verlage auf die im neuen Urhebervertragsgesetz formulierte „angemessene“ Vergütung geklagt. Fünf Fälle liegen mittlerweile zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof. Die Parteien hatten bisher stets betont, dass sie eine Verhandlungslösung bevorzugen.
Lob für „fairen“ Kleinverlag
Wohl gelitten ist bei den Übersetzern der Zürcher Kleinverlag Dörlemann, der mit der zum fünften Mal vergebenen „Übersetzerbarke“ des VdÜ ausgezeichnet wurde. Verlegerin Sabine Dörlemann habe es sich zum Prinzip gemacht, „die von ihr in Auftrag gegebenen Übersetzungen kompetent zu betreuen, fair zu bezahlen und ihren Teil für deren angemessene Würdigung zu leisten“, lobt die Jury. Auf Nachfrage von buchreport konkretisiert die Laureatin:
- Die Übersetzer werden beim Dörlemann Verlag explizit auf dem Umschlag mit genannt.
- Die Vergütung liege „eher oberhalb“ der im Schnitt gezahlten Honorare, eine Erfolgbeteiligung werde bereits unterhalb der üblichen Marke von 10000 verkauften Exemplaren ermöglicht.
- Die Übersetzer können Einsicht in die Kalkulation nehmen. Alle Übersetzer werden gleich vergütet, sodass die oft beklagte Ungleichheit nicht gegeben sei.
aus: buchreport.express 43
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