buchreport

Störerhaftung abgeschafft

Der Bundestag hat im Endspurt der Legislaturperiode die Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet und damit die WLAN-Störerhaftung beerdigt. Diese machte den Anbieter eines Hotspots für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich. Das neue Gesetz verschafft den Besitzern von Bars, Hotels und Geschäften jetzt Rechtssicherheit und schützt sie vor Kostenansprüchen (s. Kasten).

Ein WLAN-Angebot gilt als ein Element, um den Besuch von Einzelhandelsläden wieder attraktiver zu machen. Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung werde zu einem digitalen Innovationsschub im Einzelhandel führen, frohlockt gar der Handelsverband Deutschland (HDE). Online-Angebote und Geschäfte in den Innenstädten würden dadurch noch enger verzahnt werden. Entscheidend sei dafür, dass WLAN-Angebote nicht mehr mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssen.

Änderung des Telemediengesetzes

Neu sind u.a. folgende Passagen in § 8:

  • „Sofern diese Diensteanbieter nicht verantwortlich sind, können sie insbesondere nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.“
  • „Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 dürfen von einer Behörde nicht verpflichtet werden, 1. vor Gewährung des Zugangs a) die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung) oder b) die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder 2. das Anbieten des Dienstes dauerhaft einzustellen.“

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/12202

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Störerhaftung abgeschafft"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Dossier

Aktuelles aus dem Handel

  • Mediengruppe Stein übernimmt weiteren Fachinformationshändler  …mehr
  • Supermilf-Pilotprojekt: »Viele Erkenntnisse«  …mehr

  • SPIEGEL-Bestseller im Blick

    Der SPIEGEL-Bestseller-Newsletter gibt Ihnen jede Woche kostenlos einen Überblick zu den Aufsteigern der neuen SPIEGEL-Bestsellerlisten.

    » Melden Sie sich hier kostenlos an.

    Wollen Sie sich darüber hinaus schon vorab und detailliert über die Toptitel von morgen informieren, um frühzeitig disponieren zu können?

    » Bestellen Sie das SPIEGEL Bestseller-Barometer ab 8 Euro pro Monat.

    Wenn Sie die SPIEGEL-Bestesellerlisten z.B. in Ihren Geschäftsräumen präsentieren wollen oder online in Ihren Web-Auftritt integrieren möchten, hat buchreport weitere Angebote für Sie.

    » Weitere Angebote zu den SPIEGEL-Bestsellerlisten