Die Saturn-Tocher Redcoon hat erneut eine einstweilige Verfügung kassiert. Auf Antrag von Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels verbot das Landgericht Anschaffenburg Redcoon, Bildungsträgern wie der Uni Mainz Preisnachlässe (5 bis 15% je nach Umfang der Bestellung bzw. des Jahresumsatzes) zu gewähren.
Nach Angaben der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels hat die Firma aggressiv und hartnäckig gegen die Preisbindung verstoßen: Sie habe damit geworben, exklusiv für Bildungsträger einen Rabattschlüssel auf den eigentlich gebundenen Buchpreis entwickelt zu haben, und darauf verwiesen, sie verfüge über ein Buchsortiment von über 1 Mio Titel.
Seit dem Einstieg von Redcoon ins Online-Buchgeschäft (Frühjahr 2011, hier mehr) war das Unternehmen wiederholt juristisch angeeckt:
- Im November 2011 erwirkte die buchhändlerische Genossenschaft eBuch wegen irreführender Werbung eine einstweilige Verfügung gegen Redcoon (hier mehr).
- Das Landgericht Aschaffenburg bestätigte die einstweilige Verfügung im April 2012 (hier mehr).
- Im Dezember 2011 erzielte die Kanzlei Wallenfels beim Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung, nachdem Redcoon in der „FAZ“ mit 5-Euro-Rabattgutscheinen für Bücher geworben hatte (hier mehr). Die Entscheidung wurde im Juli 2012 vom Oberlandesgericht Frankfurt untermauert.
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