Im Kampf gegen Wettbewerbsverstöße erzielt die Buchhändlergenossenschaft eBuch einen Erfolg. Das Landgericht Berlin hat ein fünfstelliges Ordnungsgeld gegen Weltbild verhängt.
Nach Angaben der eBuch muss Weltbild 12.000 Euro zahlen (plus die Kosten für das Verfahren in Höhe von 7500 Euro) , weil das Augsburger Medienhaus wiederholt gegen eine Einstweilige Verfügung vom Dezember 2011 verstoßen habe (buchreport.de berichtete). Konkret geht es um eine Preisgegenüberstellung, die unzulässig ist, falls nicht erkennbar ist, auf welches Buchangebot sich der höhere Preis bezieht (Taschenbuch oder gebundene Ausgabe?). Die Genossenschaft hatte dafür acht Beispiele ins Feld geführt, bei denen der Weltbild-Vergleich zu einer „Originalausgabe“ entsprechend lückenhaft ausfiel.
Dem Verbraucher werde suggeriert, „etwas sparen zu können, wenn er das Buch bei der Schuldnerin (Weltbild, d. Red.) kauft. Eine Ersparnis stellt ein niedriger Preis aber nur dar, wenn die Ware von vergleichbarer Qualität ist, nicht aber, wenn das andere Produkt höherwertig ausgestattet und deshalb auch einen höheren Preis wert ist“, heißt es in dem Beschluss der Richter.
Vor Gericht ließ sich die eBuch von der Berliner Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt vertreten.
Update: Weltbild erklärt, man werde den Beschluss anfechten.
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