„Die Bahnhofsbuchhändler erbringen für die Deutsche Bahn hohe Pachteinnahmen“ und die Branche insgesamt leiste damit „einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der Bahnhöfe“, wirbt der Verband Deutscher Bahnhofsbuchhändler (VDBB) in seinem Geschäftsbericht. Dass die für die Bahnhöfe zuständige Deutsche Bahn Station & Service AG in Bayern jetzt 17 Bahnhofsbuchhandlungen den Mietvertrag gekündigt hat, sorgt in der Branche vor diesem Hintergrund für großes Unverständnis.
Denn dem Vernehmen nach spielen Umbauten und Modernisierungen an Bahnhöfen bei den nun erfolgten Kündigungen eine zentrale Rolle: Bis 2013 habe die Bahn aufgrund zahlreicher Bauprojekte an den Stationen nur kurzfristige Mietverträge abgeschlossen, erklärt ein Branchenkenner. Nun stünden weniger Umbauten an, weshalb die Bahn wieder auf längerfristige Verträge setze. Die Mieter, die sich auf die kurzfristigen Verträge eingelassen hätten, würden nun bestraft.
Auch die weiteren Umstände sorgen für Verärgerung: Für Dienstag vergangener Woche hatte die Deutsche Bahn Mieter und Verband zu einer Informationsveranstaltung nach Nürnberg eingeladen, auf der die Details erläutert wurden. Schon im Vorfeld kursierten Namen von Betroffenen, darunter mehrheitlich Einzelbetriebe, aber auch kleinere Regionalfilialisten. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Bahn vor einer Kündigung erst einmal mit den Bestandsmietern verhandelt“, kommentiert ein Bahnhofsbuchhändler.
Die Bahn will auf Anfrage aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ keine Angaben zu betroffenen Mietern und Standorten machen. Man habe sich dazu entschlossen, „alle bis zum 31.12.2015 auslaufenden oder mit einer kurzfristigen Kündigungsfrist behafteten Mietverträge in Bayern im Rahmen einer begrenzten Ausschreibung am Markt anzubieten“, so ein Bahnsprecher. Durch eine Neuvergabe für den festen Zeitraum von zehn Jahren wolle man seinen Vertragspartnern „die Möglichkeit einer Investition in die Qualität und Zukunft ihrer Betriebe ermöglichen“. Die Bestandsmieter seien in den Ausschreibungsprozess eingebunden und vor Aussprache der Kündigung informiert worden. Des Weiteren fordere man von den Mietern keine weiteren Investitionen „als im Markt üblich“.
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