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Appell zur Kurskorrektur

Der Vertrag von Libreka mit Netto wurde gekündigt, der Aufsichtsrat der Wirtschaftstöchter hat die MVB mit den White-Label-Aktivitäten auf den Nebenmärkten zurückgepfiffen. Doch den vereinigten Buchhändlern reicht das noch nicht: In der vergangenen Woche hat Thomas Wrensch (Foto), Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses, bei einem Treffen mit den Vorsitzenden der anderen Fachausschüsse in Frankfurt ein Papier vorgelegt, das die MVB grundsätzlich zur Kurskorrektur zwingen soll. Verleger und Zwischenbuchhändler gaben dem Wrensch-Papier am Main grünes Licht.
Das von den Fachausschüssen abgenickte Empfehlungsschreiben soll in den Börsenvereins-Vorstand und die Versammlung der Gesellschafter der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft (70% Börsenverein, 30% Landesverbände) eingebracht werden. Kernforderungen:
  • Die Geschäfte der MVB sollen neu priorisiert werden. Ganz oben stehe die Sicherstellung der Datenqualität und der Ausbau des VlB zu einer Metadatenbank. Nachrangig sei die Fortführung der sonstigen Geschäftsfelder. 
  • Zentral dabei: Die Konkurrenz der Buchhändler soll nicht bedient werden.
  • Außerdem sollen die gesamten MVB-Geschäftsaktivitäten deutlich positive Deckungsbeiträge erzielen.
Auf Anfrage von buchreport begrüßte Stefan Könemann, Chef im Ausschuss der Zwischenbuchhändler, das Papier als „guten Schritt in die richtige Richtung“ – auch wenn ihm persönlich der Verkauf von Libreka lieber wäre. Könemann hofft, dass der sich an der MVB kristallisierende „Sparten-Dissens“ entschärft werde. Dieser sei auf Dauer untragbar, darin seien sich alle Fachausschüsse einig. Könemann erklärte, es sei aus seiner Sicht wünschenswert, wenn die Landesverbände, als Gesellschafter der BBG, dem Appell der Fachausschüsse folgen würden.

Der SoA-Vorsitzende Wrensch hatte bereits im Dezember 2012 mit einem Brief an Verbands-Vorsteher Gottfried Honnefelder im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung das „geschäftsschädigende Verhalten“ der MVB kritisiert. Die Verbands-Tochter trete als Wettbewerber an und agiere dabei „klar erkennbar gegen die Interessen eines Großteils ihrer Gesellschafter“ (hier mehr).

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