In der Debatte um die EU-Urheberrechtsreform melden sich weitere Stimmen zu Wort: Die Verwertungsgesellschaften der Urheber stören sich an der irreführenden Debatte um den Begriff „Upload-Filter“. Der Selfpublisher-Verband sieht seine Mitglieder bei der geplanten Reform „klar im Nachteil“.
Die Verwertungsgesellschaften der Urheber haben eine gemeinsame Stellungnahme an die deutschen Europaabgeordneten geschickt. Darin geht es um die Verengung der Debatte auf den Begriff „Upload-Filter“. Diese sei „extrem irreführend, denn Artikel 13 des Richtlinienentwurfs will erreichen, dass im Interesse der User Lizenzen abgeschlossen werden – nicht dass eine Sperrung von Inhalten erfolgt“, so die VG Bild-Kunst. Solche Lizenzen seien von den Verwertungsgesellschaften einfach zu erhalten. „Soweit sich von Artikel 13 betroffene Plattformen dennoch weiterhin auf den Standpunkt stellen, Upload-Filter seien für sie unvermeidbar, heißt das letztlich nichts anderes, als dass diese Plattformen nicht bereit sind, am Markt verfügbare kollektive Lizenzen zu erwerben. Lieber drohen sie damit, ihre Dienste zu reduzieren, als dass sie die Kreativen bezahlen“, heißt es in der Stellungnahme.
Große Gefahren
Die geplante EU-Urheberrechtsreform stößt beim Selfpublisher-Verband auf Widerstand. Zwar begrüßt der Verband die Bemühungen, ein neues und modernes Urheberrecht zu schaffen, „der aktuelle Entwurf der Reform birgt für Selfpublisher aber große Gefahren bis hin zur Existenzbedrohung“, so die erste Vorsitzende Vera Nentwich.
Zum Hintergrund erklärt der Verband: „Unabhängige Autorinnen und Autoren veröffentlichen ihre Texte, Buchtrailer, Cover und Marketing-Materialien auf Plattformen, die Gegenstand der neuen Regulierung sind. Tritt die Reform in Kraft, haften die Plattform-Betreiber künftig für alle hochgeladenen Inhalte. In der Konsequenz werden voraussichtlich alle Dateien in Zukunft durch Upload-Filter geschleust werden, die technisch nicht zuverlässig arbeiten.“
Denn bereits jetzt filtern einige Dienstleister Werke „nach teilweise intransparenten Regeln aus und lehnen Veröffentlichungen ab“. Das könne für Autoren den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Der Verband mahnt außerdem an, dass Filter gegen das Problem der Raubkopien nichts ausrichten können, weil diese über illegale Plattformen verbreitet werden. Der Selfpublisher-Verband schließt seine Stellungnahme: „Das geplante Leistungsschutzrecht in seiner vorliegenden Form orientiert sich an den Interessen der Großverlage. So ermöglicht der Entwurf es den Ländern, Verlage zur Vertretung aller Urheber zu ermächtigen, obwohl zahlreiche Autoren verlagsunabhängig veröffentlichen. Damit würden Selfpublisher diskriminiert und regelrecht zwangsenteignet.“
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