buchreport

Appelle sind wirkungslos

Am Montag trifft sich in Frankfurt die Arbeitsgemeinschaft Piraterie zu einer Update-Veranstaltung (Wie der Börsenverein mitteilt, sind bei der Veranstaltung noch Plätze frei). Einer der Referenten ist der Münchner Rechtsanwalt Björn Frommer. buchreport sprach mit ihm über die Probleme im Kampf gegen illegale Downloads.

Wie groß ist der Schaden für Buch- und Hörbuchverlage durch illegale Downloads?

Wir müssen davon ausgehen, dass er immens ist. Bei einzelnen Werken stellen wir fest, dass die Verbreitung auf illegalem Wege annähernd deckungsgleich ist mit der legalen Verbreitung. Bei manchen Hörbüchern ist die Zahl illegaler Downloads sogar deutlich höher als die regulärer Verkäufe.

Zeigen die öffentlichen Kampagnen gegen Internetpiraterie keine Wirkung?

Leider ändern die meisten Nutzer ihr Verhalten erst, wenn sie Post vom Anwalt bekommen. Die Ergebnisse einer GfK-Studie bestätigen, dass auch die meisten User selbst moralische Appelle für wirkungslos halten.

Wird die Anweisung einiger Generalstaatsanwaltschaften, illegale Downloads nur noch ab einer bestimmten Größenordnung zu verfolgen, das Problem verschärfen?

Wir kämpfen gegen diese beispiellose Verweigerungshaltung der Strafjustiz an allen Fronten. Die Anweisung, dass nur noch Nutzer verfolgt werden sollen, die mindestens 3000 Dateien zum Download anbieten, ist absurd. Auf den populären Tauschbörsen ist der Dateiumschlag mittlerweile so schnell, dass niemand mehr eine derart große Zahl von Dateien pro User ermitteln kann.

Die Strafverfolger argumentieren, dass sie mit der Verfolgung überlastet sind …

Das trifft für die Staatsanwaltschaften an großen Medienstandorten sicher auch zu. Aber der Grund für die Misere ist eine Anweisung der Generalstaatsanwaltschaften selbst, dass Strafanzeigen gegen Urheberrechtsverstöße nur am Sitz des Rechteinhabers verfolgt werden. Wenn die Strafverfolgungsbehörden sich mit den Vertretern der Rechteinhaber an einen Tisch setzen würden, könnte man eine Lösung für dieses Problem finden.

Seit 1. September dürfen doch auch Zivilrichter von Providern Auskunft über Verbindungsdaten verlangen …

Es ist äußerst zweifelhaft, ob diese Regelung zukunftstauglich ist. Völlig unklar ist etwa, welche Kosten auf die Verlage zukommen, die diesen neuen Verfahrensweg beschreiten. Außerdem soll am 1. Januar 2009 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten, das nicht vorsieht, dass die Rechteinhaber auf die Vorratsdaten zugreifen dürfen.

Bedeutet das nicht, dass der Auskunftsanspruch der Zivilrichter faktisch wieder abgeschafft wird?

Dazu könnte das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich führen. Das ist natürlich absurd. Aber es zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass der Gesetzgeber das Ausmaß und die Komplexität des Problems noch überhaupt nicht begriffen hat.   

Die Fragen stellte David Wengenroth

Björn Frommer verfolgt als Rechtsanwalt der Münchner Kanzlei Waldorf im Auftrag von Buch- und Hörbuchverlagen Urheberrechtsverstöße. Auf der Tagung der AG Internetpiraterie wird er über aktuelle Entwicklungen zur Rechteverfolgung im Netz referieren.

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