Im vergangenen Jahr hat der Börsenverein erfolglos gegen die Einführung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) gekämpft. Auch ein kurz vor Toresschluss verschickter „Brandbrief“ des Branchenverbands mit dem Vorwurf, dass Bildungs- und Wissenschaftsverlage „enteignet“ werden, hat das Gesetz nicht stoppen können. Als eines der letzten wurde es in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet, am 1. März ist es in Kraft getreten. Doch den Kampf gegen das UrhWissG hat der Börsenverein noch nicht aufgegeben, wie zwei Maßnahmen zeigen:
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