Eine Hängepartie war der jahrelange Streit um die Massendigitalisierung von Büchern durch Google ohnehin schon. Doch jetzt bremst ein US-Gericht das Verfahren zusätzlich aus: Zunächst muss erneut geklärt werden, ob der US-Autorenverband die Interessen der Autoren vor Gericht vertreten darf.
Das US-Bundesgericht für Rechtsbeschwerden (US Court of Appeals) hat Google erlaubt, eine Gerichts-Entscheidung aus dem Mai 2012 anzufechten: Seinerzeit hatte Richter Denny Chin den Fall als Sammelklage akzeptiert: Die Authors Guild durfte demnach die Interessen der Autoren vor Gericht vertreten. Vorangegangen war der Antrag von Google, die Interessenvertretungen der Autoren (und Fotografen) vom Verfahren auszuschließen. Jeder Urheber, so die Begründung, müsse sein Recht selbst vor Gericht einklagen.
Was bedeutet das für das laufende Verfahren, in dem der Autoren-Verband insgesamt über 2 Mrd Dollar Entschädigung von Google verlangt? Nach Einschätzung von paidcontent.org liegt dieses vorerst auf Eis, bevor das US-Bundesgericht in der Sammelklagen-Frage entscheidet. Dabei seien zwei Szenarien denkbar: Entweder gibt das Gericht Google recht, dann wäre der gesamte Fall vom Tisch und jeder Urheber müsste selbst sein Glück vor dem Kadi suchen. Oder aber die Entscheidung von Richter Chin, die Sammelklage zuzulassen, wird untermauert, dann ginge das Verfahren weiter.
Der Rechtsstreit um die Massendigitalisierung von Google gärt seit mehr als sechs Jahren. Einen Überblick verschafft das Dossier von buchreport.de.
Sehr hübsch. Nachdem Google lange versucht hat das Verfahren für sich erfolgreich zu entscheiden, indem es sämtliche Autoren in einem Sammelverfahren über einen Kamm geschoren hat, will man nun das Verfahren verhindern, indem man genau das als unzulässig behauptet. Die einzelnen Autoren und Verlage stehen dann wieder schutzlos einem Riesen gegenüber, der („Don’t be evil!“) sie mit allen Tricks auszuspielen gedenkt. Schmutziges Geschäft. Immerhin hat man aufgegeben sich als weißer Ritter im Dienst der Bildung und Allgemeinheit darzustellen. Die Maske ist unten. Angesichts der offensichtlich wachsenden Angst bei Google, dass man das Verfahren doch verlieren könnte, die gummiartiger Auslegung von Fair use nicht durchgeht und der Richter für jedes illegal eingescannte Buch einen Schadensersatz zuspricht, geht es jetzt um Schadensminnimierung. Ein Lehrstück für alle, die das amerikanische Fair use so irre toll im vergleich zu unseren dagegen sehr klaren Schrankenregelungen finden.