Schritt für Schritt verliert der Buchhandel den gerade erst erlangten Status als Teil des „täglichen Bedarfs“.
Bayern ist das nächste Bundesland (nach NRW und Baden-Württemberg), in dem die Anfang März erlaubte Lockerung zurückgenommen wird. Demnach werden Buchhandlungen ebenso wie Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumengeschäfte oder auch Baumärkte ab dem 12. April 2021 wieder wie der übrige Einzelhandel behandelt. Damit greifen die bekannten Regelungen:
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 darf der Einzelhandel grundsätzlich öffnen.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 ist nur Click & Meet zulässig.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist Click & Meet nur mit einem zusätzlichen negativen Test zulässig.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 bleibt es bei Click & Collect.
„Die Lage ist weiter sehr ernst, es herrscht ein diffuses Ausbruchsgeschehen. Der Zeitpunkt für Lockerungen und Modellversuche ist noch nicht gekommen“, heißt es beim Land.
Weitere Konsequenzen aus der Entwickung der Pandemie: Die eigentlich ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben ebenfalls weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.
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