Auch in der Schweiz ist das öffentliche Leben massiv eingeschränkt. Seit heute (17.3.) sind alle Läden außer für Lebensmittel und andere notwendige Güter geschlossen. Der gesamtschweizerische „Lockdown“ gilt vorerst einen guten Monat bis 19. April. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV weist den Buchhandel darauf hin, dass damit Gründe für die Einführung von Kurzarbeit geltend gemacht werden können und rät, sofort mit Vermietern über Mietzinsstundungen oder -erlasse zu reden.
Geschlossene Läden bedeute nicht „Geschäft zu“: Eine kurze Umfrage bei den vier größten Auslieferungen habe ergeben, dass die Belieferung von Buchhandlungen durch den Zwischenbuchhandel der Schweiz gewährleistet sei. Es würden damit alle Services für Verlage und die Belieferung der Online-Shops garantiert.
Kommentar hinterlassen zu "Auch die Schweiz macht zu"