buchreport

Auf dem Weg zur Kommerz-Bibliothek?

Fotomontage: buchreport.de

Die forcierten E-Commerce-Aktivitäten der Divibib (EKZ) haben in der Branche für ein geteiltes Echo gesorgt. Auf Facebook reagieren Buchhändler skeptisch. Und der Börsenverein meldet preisbindungsrechtliche Bedenken an – wodurch Affiliate-Programme grundsätzlich hinterfragt werden könnten.

Auf Facebook kritisieren Buchhändler, dass ihnen die Bibliotheken durch die Kauf-Option der Onleihe Konkurrenz machen und ihre vermeintlich neutrale Rolle, als öffentliche Einrichtungen, aufgeben.
Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen: Unter der Überschrift „Warum ich Onleihe zum Kotzen finde“ rät die Bibliothekswissenschaftlerin Dörte Böhner Bibliotheken davon ab, den Kaufbutton zu implementieren. Statt die eigenen Angebote zu kommerzialisieren, sollte das Verleih-Angebot verbessert werden. „Bibliotheken waren für mich immer etwas Kommerzfreies, wo ich mich hinbewegen konnte, ohne mehr als meine Jahresgebühr auszugeben, wo ich die Sicherheit hatte, dass ich nicht zufällig Geld ausgebe, das nicht eingeplant war, weil, wenn ich etwas entdeckt hatte, konnte ich es mir leihen. Mag der Verkaufsbutton jetzt vielleicht noch klein sein … – nur wie lange bleibt das so?“ Und, an die „lieben Bibliotheken“ gerichtet: „Sie setzen mit so einem Verkaufsbutton kein ,Zeichen der Verbundenheit mit der Buch- und Verlagsbranche‘. Wo bleiben Ihre lokalen Buchhändler?“ 
Verstoßen Affiliate-Systeme gegen die Preisbindung?

Skeptisch hat auch die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf das Kaufbutton-Modell und die von der EKZ formulierte Aussicht reagiert, auch den Buchhandel als Affiliate einzubinden. Der Verband erinnert in dem Zusammenhang an den Rechtsstreit um Amazon-Provisionszahlungen an Schulfördervereine. Affiliate-Programme seien preisbindungsrechtlich zulässig, wenn der Affiliate eine echte Akquiseleistung gegenüber dem Internetbuchhändler erbringt (unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Vermittler handelt). Aus Sicht von Börsenverein und Preisbindungstreuhändern stelle das Weiterleiten auf die Homepage des Buchhändlers aber keine echte Vermittlungstätigkeit dar. Der Provisionszahlung des Online-Buchhändlers stehe „unabhängig davon, an wen sie geleistet wird, keine gleichwertige Gegenleistung gegenüber.“ Die Provisionsspende sei demnach eine Zugabe, die gegen die Preisbindung verstoße. Ob die Gerichte diese Auffassung teilten, werde derzeit in einem Prozess geklärt, den der Börsenverein gegen Amazon führe.

Davon könnte viel abhängen, denn bei den weit verbreiteten Affiliate-Modellen, mit denen die großen Shops ihre Verkaufsfläche verbreitern, sind „echte Vermittlungstätigkeiten“, die über eine reine Verlinkung zum Shop hinausgehen, zumindest nicht die Regel.

Kommentare

1 Kommentar zu "Auf dem Weg zur Kommerz-Bibliothek?"

  1. Will der Börsenverein im Erfolgsfall dann alle Blogger und jede Plattform abmahnen, die von den vorgestellten Büchern mit Affiliate-Link auf einen Online-Shop verlinken? Sieht mir nach einem guten Rezept aus, sich Freunde zu machen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen