Die forcierten E-Commerce-Aktivitäten der Divibib (EKZ) haben in der Branche für ein geteiltes Echo gesorgt. Auf Facebook reagieren Buchhändler skeptisch. Und der Börsenverein meldet preisbindungsrechtliche Bedenken an – wodurch Affiliate-Programme grundsätzlich hinterfragt werden könnten.
Skeptisch hat auch die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf das Kaufbutton-Modell und die von der EKZ formulierte Aussicht reagiert, auch den Buchhandel als Affiliate einzubinden. Der Verband erinnert in dem Zusammenhang an den Rechtsstreit um Amazon-Provisionszahlungen an Schulfördervereine. Affiliate-Programme seien preisbindungsrechtlich zulässig, wenn der Affiliate eine echte Akquiseleistung gegenüber dem Internetbuchhändler erbringt (unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Vermittler handelt). Aus Sicht von Börsenverein und Preisbindungstreuhändern stelle das Weiterleiten auf die Homepage des Buchhändlers aber keine echte Vermittlungstätigkeit dar. Der Provisionszahlung des Online-Buchhändlers stehe „unabhängig davon, an wen sie geleistet wird, keine gleichwertige Gegenleistung gegenüber.“ Die Provisionsspende sei demnach eine Zugabe, die gegen die Preisbindung verstoße. Ob die Gerichte diese Auffassung teilten, werde derzeit in einem Prozess geklärt, den der Börsenverein gegen Amazon führe.
Davon könnte viel abhängen, denn bei den weit verbreiteten Affiliate-Modellen, mit denen die großen Shops ihre Verkaufsfläche verbreitern, sind „echte Vermittlungstätigkeiten“, die über eine reine Verlinkung zum Shop hinausgehen, zumindest nicht die Regel.
Will der Börsenverein im Erfolgsfall dann alle Blogger und jede Plattform abmahnen, die von den vorgestellten Büchern mit Affiliate-Link auf einen Online-Shop verlinken? Sieht mir nach einem guten Rezept aus, sich Freunde zu machen.