Der Druck auf den seit Jahren unter Umsatzrückgängen leidenden Club Bertelsmann wächst, und zwar vor allem aus eigenen Reihen: Die rund 300 Partner, die Altmitglieder des Clubs geworben haben, wehren sich seit Monaten gegen die Öffnung des Clubs. Aktuell gibt es neuen Ärger: Der konzerneigene Vertriebsdienstleister InmediaOne ist auf Distanz zum Club gegangen.
Vor dem Landgericht Düsseldorf haben die Club-Partner eine Klage gegen die Bertelsmann-Tochter eingereicht, unter deren Dach u.a. die Lexikonsparte Wissenmedia operiert. Hintergrund (laut einem Bericht der „Neuen Westfälischen“): In der Vergangenheit habe der Vertriebsdienstleister die Adressen des Club für seine eigenen Geschäfte genutzt und im Gegenzug Club und Verpächter an den Erlösen beteiligt. Dieser Vertrag sei von InmediaOne einseitig aufgekündigt worden, zum Ärger von Verpächtern und Club-Führung, die den Umsätzen hinterhertrauern.
Eine Sprecherin von Wissenmedia bestätigte gegenüber buchreport.de, dass es ein Gerichtsverfahren gibt, wollte dieses aber nicht kommentieren.
Sorgen wegen Neuausrichtung des Clubs
Was die Verpächter darüberhinaus seit Monaten besorgt, ist die Neuausrichtung des zuletzt unter Mitgliederschwund leidenden Club Bertelsmann.
- Die Keimzelle des Konzerns öffnete zum 1. Juli alle 226 Läden auch für Laufkundschaft, die seitdem Club-Ausgaben zum vollen Buchhandelspreis kaufen können.
- Die bereits umgerüsteten Buchhandlungen firmieren unter dem Label „Zeilenreich“.
- Mit der Öffnung wird der Club zu einer der größten Buchhandelsketten im deutschsprachigen Raum, die hinter Marktführern Thalia (1 Mrd Euro Umsatz) und DBH (731 Mio Euro) der Mayerschen (175 Mio Euro, jeweils 2010 zu Endverbraucherpreisen) Rang 3 streitig macht.
Darüber freuen sich allerdings nicht die rund 300 Partner, die Rechte am Mitgliederstamm haben: Geschätzt 1 Mio Mitgliedschaften, das sind ca. 40% aller Club-Mitglieder, sind in den zurückliegenden Jahrzehnten von kleineren und mittleren Vertriebsfirmen des Reise- und Versandbuchhandels oder durch andere Werber („Drücker“) akquiriert worden. Diese Vertriebsunternehmen partizipieren als „Verpächter“ der Mitgliedschaften über kleine zweistellige Provisionen an den Umsätzen, die der Club mit diesen Mitgliedern generiert.
Börsenverein beäugt gesunkene Mitgliederschwelle kritisch
Befürchtung der Verpächter: Die noch stattlichen Umsätze der Altkunden – die weiterhin mindestens vier Artikel pro Jahr aus dem Club-Sortiment kaufen müssen – könnten schrumpfen, weil die Kunden durch die Öffnung verprellt werden. Denn den Laufkunden in den neu ausgerichteten Filialen wird das Angebot gemacht, zu deutlich tiefergelegten Anforderungen Club-Mitglieder zu werden: Sie müssen nur noch zwei statt vier Artikel pro Jahr kaufen.
Im Gespräch mit buchreport hatte zuletzt Hans Schneider, Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Vizepräsident des Bundesverbands der Medien- und Dienstleistungshändler (BMD), gefordert: „Der Altbestand darf nicht gefährdet werden.“
Kritisch beäugt wird die niedrigere Schwelle für neue Club-Mitglieder auch vom Börsenverein. Die preisbindungsrechtlichen Kriterien für Buchgemeinschaften sehen die Verpflichtung vor, „jährlich mehrere“ Artikel aus dem Buch- und Medienprogramm zu kaufen. Im Sortimenterausschuss erklärte Verbands-Justiziar Christian Sprang in der vergangenen Woche, dass ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf das neue Konzept stütze. Ein anderslautendes Urteil, zitiert das „Börsenblatt“ den Juristen, könne man höchstens beim Bundesgerichtshof erzielen.
Foto: Rolf Oeser
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