Der Versandbuchhändler-Verband protestiert gegen ein geplantes Gesetz, das vor Internet-Abzocke schützen soll. Verena Hofmeier arbeitet als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels in Wiesbaden und ist seit Mai 2010 als Geschäftsführerin und Justiziarin des Bundesverbandes der Deutschen Versandbuchhändler tätig. Im Interview mit Buchreport erklärt sie, warum die „Buttonlösung“
die Falschen treffen würde.Müssen die Internet-Nutzer nicht vor Kostenfallen im Internet geschützt werden?
Doch, natürlich. Aber die „Buttonlösung“, die der aktuelle Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium vorschlägt, halten wir für den falschen Weg. Deren wesentlicher Inhalt ist: Jeder im Internet tätige Unternehmer muss vor Vertragsschluss den Verbraucher durch einen deutlich hervorgehobenen Hinweis über den Preis und andere wichtige Vertragsbestandteile informieren. Ein Vertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher bestätigt hat, dass er den Hinweis zur Kenntnis genommen hat.
Wäre das für seriöse Online-Händler ein Problem?
Es würde ihnen bei der Einführung einen erheblichen Kostenaufwand verursachen, da der gesamte Bestellprozess umgestaltet und umprogrammiert werden müsste. Auch im Tagesgeschäft wäre es mit unnötigem Mehraufwand verbunden. Außerdem werden die seriösen Online-Händler bisher schon mit einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften konfrontiert. Durch neue gesetzliche Vorschriften würde der Online-Handel für die Verbraucher unübersichtlicher, die Online-Shops fehleranfälliger und für deren Betreiber das Risiko kostspieliger Abmahnungen größer.
Aber es würde die Verbraucher schützen …
Das glauben wir nicht. Die unseriösen Anbieter lassen sich ja auch von den bisher bestehenden Gesetzen nicht von dem Versuch abhalten, die Internet-Nutzer in Kosten- und Abofallen zu locken. Dabei genießen die Verbraucher schon heute weitgehenden Schutz bei Internet-Geschäften: Sie können einen per Internet zustande gekommenen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen. Oder sie können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn er unter irreführenden Umständen zustande gekommen ist. In vielen Fällen kann man bei Kostenfallen sowieso davon ausgehen, dass gar kein Vertrag besteht, weil sich die Parteien de facto gar nicht über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben.
Was wäre Ihr Vorschlag für einen besseren Schutz der Nutzer vor Kostenfallen?
Neue Gesetze würden nur zu mehr Unübersichtlichkeit führen. Wir halten es für sinnvoller, die Verbraucher umfassend über die bestehenden Gesetze aufzuklären, um sie zu sensibilisieren und ihr Selbstbewusstsein gegenüber den Inkassounternehmen zu stärken, die die unrechtmäßigen Forderungen einzutreiben versuchen.
Die Fragen stellte David Wengenroth
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