Im Mai 2012 hat Richter Denny Chin das Verfahren zunächst als Sammelklage zugelassen. Alle Klagen der Autoren gegen Google wegen des nicht genehmigten Einscannens von Büchern einzeln zu behandeln, sei unnötige Doppelarbeit und zu aufwendig und teuer, so die Begründung. Google dagegen forderte, die Interessensvertretungen vom Verfahren auszuschließen.
Dieser Entscheidung wiedersprach ein Gericht (Second Circuit) jetzt: Zunächst müsse geprüft werden, ob die Google-Praxis unter die „Fair Use“-Ausnahmeregelung des US-Urheberrechts falle. Diese Regelung erlaubt die nicht-autorisierte Nutzung von geschütztem Material, sofern sie der öffentlichen Bildung und Diskussion dient. Erst anschließend dürfe über die Zulassung als Sammelklage entschieden werden. Jetzt liegen die Klagen einzeln auf dem Tisch von Richter Denny Chin.
Zudem fallen einige Bücher, auf die eine „Fair Use“-Ausnahme eher angewandt werden kann, direkt durch das Raster. Der Jura-Professor James Grimmelsmann von der Universität Maryland glaubt, dass die Entscheidung des Second Circuits eine Einladung an Chin sei, die Klagen fallenzulassen: „Sammelklagen sind sperrig, langsam und teuer: Warum diese Maschine anlaufen lassen, wenn die Klage am Ende wegen Fair Use abgewiesen wird?“
Die gesamte (Vor-)Geschichte des Google Book Settlements können Sie im buchreport-Dossier nachlesen.
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