Unabhängig von Inzidenzwerten dürfen Buchhandlungen in Baden-Württemberg ab Samstag, 24. April wieder als Anbieter des täglichen Bedarfs öffnen. In Bayern und Nordrhein-Westfalen bleibt es dagegen dabei, dass für Buchhandlungen die strengen Regelungen des übrigen Einzelhandels gelten.
Ausgangslage
Mit der „Bundes-Notbremse“ gibt es jetzt einen bundesweiten Mindeststandard für Einschränkungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Für den Buchhandel erfreulich: Von Einschränkungen der Ladenöffnung ist er nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht betroffen. Buchhandlungen sind explizit ausgenommen von den Maßnahmen (wie auch der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte). Hier sind die neuen Bestimmungen ausführlich dargestellt.
Mindeststandard heißt aber auch, dass die Bundesländer schärfere Regelungen treffen können: In den drei größten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg galt zuletzt für den Buchhandel kein Privileg als Anbieter des täglichen Bedarfs.
Landesverordnung
Baden-Württemberg hat aber jetzt seine Corona-Verordnung an die Regelung des Infektionsschutzgesetzes entsprechend angepasst: In diesem Fall ist die „Notbremse“ ein Öffnungsschlüssel. Das meldet Reinhilde Rösch, Geschäftsführerin des Börsenverein-Landesverbands Baden-Württemberg:
„Buchhandlungen wurden gem. § 13a Absatz 2 Nr. 8 CoronaVO ohne Einschränkung wieder in den Katalog der Ladengeschäfte aufgenommen, die von Schließungen ausgenommen sind. Unabhängig von Inzidenzwerten dürfen Buchhandlungen daher ab Samstag, 24. April 2021 wieder öffnen.“
Abstandsregeln
Die Abstandsregeln gelten aber weiterhin. Abhängig von den Inzidenzwerten ist die Kundenzahl zu beschränken.
Bis zu einer Inzidenz von 100:
- bei Verkaufsflächen, die kleiner als 10 qm sind, höchstens 1 Kunde
- bei Verkaufsflächen von bis zu 800 qm insgesamt höchstens 1 Kunde je 10 qm Verkaufsfläche
- auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens 1 Kunde je 20 qm Verkaufsfläche.
Ab einer Inzidenz von 100 gilt
- für die ersten 800 qm Gesamtverkaufsfläche eine Begrenzung von 1 Kunden je 20 qm Verkaufsfläche
- oberhalb einer Gesamtfläche von 800 qm eine Begrenzung von 1 Kunden je 40 qm Verkaufsfläche.
Und: Unter Berücksichtigung der konkreten Raumverhältnisse muss es grundsätzlich möglich sein, jederzeit einen Abstand von 1,5m einzuhalten.
Testpflicht, Terminvereinbarung oder Aufnahme von Kontaktdaten sind dagegen für Buchhandlungen in Baden-Württemberg ab sofort nicht mehr relevant, schreibt Rösch.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister hat zwei Botschaften veröffentlicht: 1. Corona-Notbremse ab sofort durch Bundesgesetz geregelt 2. Die Landesregierung hat die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert.
Die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung ist zwar in Teilen modifiziert worden, aber nicht im §11 Handel, Messen und Märkte, in dem die Einzelhandelssegmente genannt werden, die von den strengen Einschränkungen ausgenommen sind. Der Buchhandel wird dort abweichend vom neuen Bundesgesetz nicht genannt.
Offensichtlich sehen die örtlichen Ordnungsämter das anders: in Bochum und Dortmund waren die Thalia/Mayersche-Buchhandlungen am gestrigen Samstag geöffnet, so wie andere Anbieter des täglichen Bedarfs.