Erst vor wenigen Tagen hatte der Verwaltungsgerichtshof für Baden-Württemberg die 2G-Regeln im Einzelhandel des Landes aufgehoben, fortan galt dort wieder die etwas weiter gefasste 3G-Regelung.
Nun ist auch diese Einschränkung entfallen: Am Dienstagmittag teilte Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit, dass für die (aktuell gültige) Alarmstufe 1 die Abschaffung der 3G-Regeln für den Einzelhandel in der neuen Corona-Verordnung geregelt werde. Die soll dann bereits am Mittwoch in Kraft treten.
Die Einschränkung sei aus pandemischer Sicht nicht mehr vertretbar, heißt es. Schon jetzt gäbe es ohnehin zahlreiche Kontakte in Geschäften des täglichen Bedarfs, also Supermärkten und Drogerien, in denen solche Beschränkungen bisher nie existierten.
In der neuen Verordnung entfällt überdies auch die Datenerhebung von Besuchern – einzig in besonders anfälligen Umgebungen wie Diskotheken oder im Kontakt mit „besonders vulnerablen Gruppen“ werde dies aufrechterhalten.
Die Maskenpflicht bleibt als grundlegender Schutz erhalten.
Zur bisherigen Berichterstattung:
Kein 2G mehr in Hessen
Zuletzt hatte auch Hessen die 2G-Regel abgeschafft. Ministerpräsident Volker Bouffier hatte Ende vergangener Woche erklärt: „Wir ermöglichen damit mehr Freiheiten, gleichzeitig schützen wir die Menschen durch klare Vorgaben: Beim Einkaufen muss zukünftig eine FFP2-Maske getragen werden. Und bei Großveranstaltungen gilt auch weiterhin die 2G-Plus-Regel.“
Man unterschiede nun nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandele alle Bereiche gleich. Für den Einzelhandel entfallen damit auch die aufwändigen Zugangskontrollen.
Die hessische Verordnung ist seit Montag, 7. Februar, gültig.
Schreiben sie doch einfach, WAS ab WANN gilt.
Das irgendetwas irgendwann keine Gültigkeit mehr hat. verwirrt die meisten Leutchen doch nur. Meine Oma und auch meine Eltern kommen mit diesen obskuren Hinweisen nicht klar.