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Bastei Lübbe: Mio-Zahlung Schadensersatz erwartet

Die börsennotierte Publikumsverlagsgruppe Bastei Lübbe sendet weitere positive Signale: Nachdem kürzlich die Restrukturierung und Kernsanierung verkündet worden ist, folgen jetzt positive Quartalszahlen: Demnach hat die Gruppe im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2020/21 (1.4.–30.6) bei einem Umsatz von 18,5 Mio Euro (Vorjahr 18,9 Mio Euro) das Konzernergebnis EBIT auf 1,6 Mio Euro (Vorjahr: 1,4 Mio Euro) verbessert (EBIT-Marge: 8,5%). Ein Abschneiden über Erwartungen auch angesichts der Coronakrise, kommentiert der Vorstandsvorsitzende Carel Halff. Trotz der Verschiebung des neue „Rupert“-Titels von Jeff Kinney auf das kommende Quartal, habe der Buchbereich das Vorjahresniveau erreicht, als der Vorgängertitel von „Ruperts Tagebuch“ umsatzstärkster Titel im 1. Quartal war.

Die komplette Quartalsmitteilung von Bastei Lübbe ist hier einzusehen.

Der Aktienkurs hatte in den vergangenen Wochen kräftig zugelegt, auch wegen der Ankündigung des Logistikunternehmens Zeitfracht (in der Buchbranche mit KNV Zeitfracht engagiert), ein Viertel der Bastei Lübbe-Aktienanteile erwerben zu wollen.  Hier geht es zum → aktuellen Aktienkurs von Bastei Lübbe.

Altvorstand zahlt Schadensersatz

Bastei Lübbe ist im buchreport-Ranking der „100 größten Buchverlage“ gelistet. Die wichtigsten Kennzahlen des Verlags finden Sie hier gebündelt in einem Verlagsdossier.

Offenbar wird jetzt auch die Vergangenheit vor Halffs Sanierungsmission aufgearbeitet. Auf Hauptversammlungen der Bastei Lübbe AG war in der Vergangenheit von möglichen Schadensersatzforderungen an den Altvorstand die Rede: Der Aufsichtsrat hatte Halffs Vorgänger Thomas Schierack „nicht nachvollziehbare teure Zukäufe“ und andere Managementfehler vorgeworfen. Jetzt meldet der aktuelle Vorstand: „Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 15. September 2020 wird Bastei Lübbe mit ehemaligen Organmitgliedern über alle bislang geltend gemachten Ansprüche einen Vergleich abschließen. Die Beklagten zahlen demnach 1,27 Mio Euro an den Verlag.“ Und: Sollten sich aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen weitere Ansprüche ergeben, könnten diese davon unabhängig geltend gemacht werden, heißt es in der Erklärung. Aus diesem Grunde sei auch weiterhin keine Entlastung der Organe für das betreffende Geschäftsjahr 2016/2017 vorgesehen.

 

 

 

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