Die Bayerische Staatsregierung hat im Zuge der „Bundes-Notbremse” die Länder-Verordnung an die neue Gesetzeslage angepasst: Ab Mittwoch, 28. April dürfen Buchhandlungen in Bayern wieder inzidenzunabhängig öffnen.
In einer Kabinettssitzung hat die Bayerische Staatsregierung am heutigen Dienstag (27. April) zunächst auf die Bedeutung des Impfens als „einzigem Weg aus der Pandemie“ abgehoben. Das „anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung“ sei nicht mehr angebracht. Es müsse gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können.
Im Wortlaut heißt es:
Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen, 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet:
- Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.
- Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
- Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.
Zuvor hatte die Landesregierung in Baden-Württemberg ebenfalls entschieden, dass Buchhandlungen ab sofort wieder öffnen dürfen. Für den Buchhandel in NRW gilt: Möglich ist Click & Meet ohne Test inzidenzunabhängig.
Kommentar hinterlassen zu "Bayern: Buchhandlungen dürfen wieder öffnen"