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Befreiungsschlag für Suhrkamp

Mit dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren hat der Streit zwischen den Gesellschaftern des Suhrkamp Verlags eine neue Stufe erreicht. Wie bewertet das  Feuilleton die Lage? buchreport.de hat die wichtigsten Kommentare zusammengefasst.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“  (28.5.) wertet den Schritt als „Befreiungsschlag, mit dem Suhrkamp sich aus der erstickenden Umklammerung seines Minderheitsgesellschafters Hans Barlach lösen will“.
Suhrkamp sei zu diesem Schritt getrieben worden durch die Kette von Prozessen zwischen dem Mehrheitseigner, der Unseld-Familienstiftung, und der mit 39% am Verlag beteiligten Medienholding Winterthur von Barlach. „Ein Hinauszögern hätte der Geschäftsführung den Vorwurf der Insolvenzverschleppung eintragen können – und natürlich wäre sie von Barlach dann wieder verklagt worden“, so Andreas Platthaus. „Er hat als Eigentümer Anspruch auf Rendite, ist Eigner und Gläubiger zugleich, muss sich aber fragen lassen, ob ihm am Weiterbestand des Unternehmens Suhrkamp wirklich gelegen ist.“
Die Chance für Suhrkamp bestehe darin, aus einem „irrsinnigen Schlagabtausch, in dem es nur noch darum zu gehen scheint, den nächsten Schritt des Gegners zu vereiteln, auch wenn dabei die Zukunft des Verlags verspielt werden könnte, hinauszutreten und rational zu handeln“.

„Die letzte Möglichkeit für Suhrkamp“

„Natürlich: Wenn Barlach klein beigegeben hätte, wäre es nicht so weit gekommen – jedenfalls nicht so schnell“, urteilt auch die „Welt“. Unter dem Schutzschirm muss Suhrkamp erst mal nichts zahlen. Klar sei aber auch, dass die Probleme viel tiefer liegen. 
Der Antrag war offenbar die letzte Möglichkeit, den Verlag zu retten, stimmt die „taz“ mit ein. Die Streitigkeiten vor Gericht hätten im schlimmsten Fall zu einer Auflösung des Verlages führen könnte. Mit dem Antrag versuche der Suhrkamp-Verlag die von Hans Barlach blockierten Entscheidungsmöglichkeiten wieder zu öffnen. Auch wenn der Verlag betone, dass das Schutzschirmverfahren im Interesse beider Gesellschafter sei: Ob der Fortbestand auch das Ziel von Hans Barlach sei, sei zu bezweifeln.

„Suhrkamps Lage bleibt dramatisch“

„Gepriesen sei die fortlaufende Modernisierung des Rechts! Denn gäbe es sie nicht, müsste der Suhrkamp-Verlag Insolvenz anmelden“, verweist Joachim Güntner Entscheidung in der „Neuen Züricher Zeitung darauf, dass das Verfahren erst im März 2012 in Kraft getreten ist (s. auch „Was ist ein Schutzschirmverfahren?“).
Zwar könne die amtierende Geschäftsführung den Betrieb unter dem Schutzschirmverfahren weiterführen, allerdings beginne damit ein Kommunikations-Marathon: „Banken und andere Gläubiger müssen überzeugt werden, Verträge nicht zu kündigen und Kreditlinien offen zu halten. Suhrkamps Lage, darüber kann auch diese neuerliche juristische Wendung nicht hinwegtäuschen, bleibt dramatisch.“

„Eine neue Ära“ – mit neuer Verlagsleitung und ohne Hans Barlach 

Kern der angestrebten „Planinsolvenz“ sei ein vom Verlag angestrebter Insolvenzplan, heißt es in der „Süddeutschen Zeitung“ (28.5.). Dieser Plan dürfe es auch vorsehen, die Forderungen der Gesellschafter gegen den Verlag aufzuheben oder in Eigenkapital umzuwandeln. Er könne sogar in die gesellschaftsrechtliche Struktur des Unternehmens eingreifen – zum Beispiel Hans Barlach ausschließen. 
Die Planinsolvenz könne auch „eine neue Ära von Suhrkamp einleiten“: Ulla Unseld-Berkéwicz werde sich wahrscheinlich aus der operativen Leitung des Verlags zurückziehen müssen. Vom Gericht bestätigt werde der Plan, für den Suhrkamp drei Monate Zeit hat, allerdings nur dann, wenn ihn die Gläubiger des Verlags mehrheitlich absegnen. 
Selbst eine Insolvenz wäre nicht das Ende, sondern der Moment für einen Neustart, kommentiert Gustav Seibt ergänzend in der „Süddeutschen Zeitung“: „Jetzt kann ohne Beschönigungen bilanziert werden, und dabei wird herauskommen, dass die ideellen Werte, die im Streit um Geld und Verträge immer beschworen werden, auch materiell noch sehr viel zählen.“ Eine Inventur werde dazu führen, dass „viel Schnickschnack“ auf die Seite geräumt wird – etwa die Villa, der Flagshipstore und mutmaßlich auch Programmteile, die allzu viel Querfinanzierung erfordern.

Kommentare

1 Kommentar zu "Befreiungsschlag für Suhrkamp"

  1. Holger Ehling | 30. Mai 2013 um 20:34 | Antworten

    Schon in meiner Zeit als Pressechef der Frankfurter Buchmesse hatte ich recht viel Spaß mit dem deutschen Kulturjournalisten an sich: Nenne ihm zwei Zahlen im gleichen Satz, und er bekommt glasige Augen.
    Es ist absurd, wie die unmöglichen Verhaltensweisen von Frau Berkéwicz in den Kommentaren hingenommen werden und die Schuld an der Sache weitgehend dem genauso absurden Herrn Barlach angelastet wird.

    Gerichtlich wurde festgestellt, dass Frau Berkéwicz das Unternehmen ausgeplündert hat. Gerichtlich wurde festgestellt, dass dem Minderheitsgesellschafter seine Rechte verweigert wurden. Gerichtlich wurde festgestellt, dass dem Minderheitsgesellschafter zustehende Zahlungen nicht geleistet wurden.

    Leider geht es um Suhrkamp. Und da hat das deutsche Feuilleton eine Unseld-Gedächtnis-Beißhemmung. Ginge es um ein einen (exzellent geführten) Verlag wie Lübbe, wären die Töne völlig anders.
    Suhrkamp wird nur überleben können, wenn Frau Berkéwicz endlich aus dem Unternehmen verschwindet. Ein Gericht hat das schon verfügt – es muss jetzt endlich Schluss sein mit dieser Groteske.

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