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Beihilfe zur Urheberechtsverletzung?

Die von buchreport.de kritisierte Praxis von „Tagesspiegel“ und später auch „Zeit online“, auf die Piraterie-Plattform b***.to mit Nennung der URL hinzuweisen, beschäftigt jetzt auch die Staatsanwaltschaft. Nach Informationen von buchreport wurde Strafanzeige gegen die Zeitungsverlage gestellt. Der Vorwurf: Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung.
Wie berichtet, hatte der Tagesspiegel den Betreiber der wahrscheinlich größten deutschen illegalen E-Book-Plattform interviewt. Das Interview hat später auch die „Zeit“ online veröffentlicht. Zwar wurde in dem Artikel explizit darauf hingewiesen, dass die Plattform Urheberrechte verletzt. Doch wurde, anders als allgemein üblich, der Name nicht anonymisiert, so dass die Leser direkt die URL der Plattform einsehen konnten. Gegen die Nennung wurde jetzt Beschwerde eingelegt.

„Mit der direkten und mehrfachen Nennung der Internetadresse wurde der Leser unmittelbar auf das illegale Angebot der Internetseite aufmerksam “, heißt es in der Strafanzeige. „Hinsichtlich einer objektiven journalistischen Berichterstattung bestand keine Notwendigkeit der direkten Nennung.“

Und weiter: „Durch die Veröffentlichung der Internetadresse wurde die Webseite und deren widerrechtliches Angebot einer breiten Masse von Lesern unmittelbar bekannt gemacht. Der Leser wurde darüber hinaus dazu mittelbar angeregt, das Angebot in Anspruch zu nehmen, indem die Vorteile des illegalen Angebotes durch die Wiedergabe des Interviews hervorgehoben wurden.“

Die Strafanzeigen gegen den Autor des Artikels und die verantwortlichen Redakteure wurden am 28. August bei der Staatsanwaltschaft Hamburg („Die Zeit“) und Berlin („Der Tagesspiegel“) eingereicht. Es sei allerdings eine „Prinzipiensache mit wenig Aussicht auf Erfolg“, meint selbst der Anzeigensteller.

Update: Der Vorgang beschäftigt inzwischen auch die Piratenpartei, die die buchreport-Berichterstattung kritisiert.

Auch Chip.de, Winfuture, PC Games Hardware und die österreichische Zeitung „Der Standard“ greifen das Thema auf und behaupten mit Verweis auf buchreport, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Strafanzeige gestellt habe. Andere Leser meinen, dass buchreport die Anzeige selbst gestellt hat. Um das klarzustellen: Der Anzeigensteller will weiterhin nicht genannt werden, arbeitet aber weder bei der GVU, noch bei buchreport. 

Die GVU betont: „Strafanzeigen gegen Journalisten oder andere Personen im Verlagsbereich wegen veröffentlichter Interviews mit den Betreibern urheberrechtsverletzender Internetplattformen und/oder der bloßen Nennung der URL solcher Websites gehören keineswegs zum Betätigungsfeld der GVU. Die GVU ist auch nicht der Rechtsansicht, dass die bloße Nennung der URL einer urheberrechtsverletzenden Website in einem journalistischen Beitrag eine Beihilfehandlung zur Urheberrechtsverletzung darstellt und hält dementsprechend auch solcherlei Strafanzeigen nicht für zielführend. Die GVU schätzt vielmehr eine kritische Berichterstattung.

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