„Mit der direkten und mehrfachen Nennung der Internetadresse wurde der Leser unmittelbar auf das illegale Angebot der Internetseite aufmerksam “, heißt es in der Strafanzeige. „Hinsichtlich einer objektiven journalistischen Berichterstattung bestand keine Notwendigkeit der direkten Nennung.“
Und weiter: „Durch die Veröffentlichung der Internetadresse wurde die Webseite und deren widerrechtliches Angebot einer breiten Masse von Lesern unmittelbar bekannt gemacht. Der Leser wurde darüber hinaus dazu mittelbar angeregt, das Angebot in Anspruch zu nehmen, indem die Vorteile des illegalen Angebotes durch die Wiedergabe des Interviews hervorgehoben wurden.“
Die Strafanzeigen gegen den Autor des Artikels und die verantwortlichen Redakteure wurden am 28. August bei der Staatsanwaltschaft Hamburg („Die Zeit“) und Berlin („Der Tagesspiegel“) eingereicht. Es sei allerdings eine „Prinzipiensache mit wenig Aussicht auf Erfolg“, meint selbst der Anzeigensteller.
Update: Der Vorgang beschäftigt inzwischen auch die Piratenpartei, die die buchreport-Berichterstattung kritisiert.
Auch Chip.de, Winfuture, PC Games Hardware und die österreichische Zeitung „Der Standard“ greifen das Thema auf und behaupten mit Verweis auf buchreport, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Strafanzeige gestellt habe. Andere Leser meinen, dass buchreport die Anzeige selbst gestellt hat. Um das klarzustellen: Der Anzeigensteller will weiterhin nicht genannt werden, arbeitet aber weder bei der GVU, noch bei buchreport.
Die GVU betont: „Strafanzeigen gegen Journalisten oder andere Personen im Verlagsbereich wegen veröffentlichter Interviews mit den Betreibern urheberrechtsverletzender Internetplattformen und/oder der bloßen Nennung der URL solcher Websites gehören keineswegs zum Betätigungsfeld der GVU. Die GVU ist auch nicht der Rechtsansicht, dass die bloße Nennung der URL einer urheberrechtsverletzenden Website in einem journalistischen Beitrag eine Beihilfehandlung zur Urheberrechtsverletzung darstellt und hält dementsprechend auch solcherlei Strafanzeigen nicht für zielführend. Die GVU schätzt vielmehr eine kritische Berichterstattung.“
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