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Berlin soll helfen

Zum Abschluss des Bibliotheks-Kongresses hat Heinz-Jürgen Lorenzen, Präsident von Bibliothek & Information Deutschland (Dachverband der Institutionen- und Personalverbände des Bibliothekswesens), eine Reform des Urheberrechts gefordert. Ziel: Die Bibliotheken sollen einen vereinfachten Zugriff auf E-Books erhalten. buchreport.de erklärt den Clinch von Verlagen und Bibliotheken. 
„Die bibliothekarische Fachwelt hat keinerlei Verständnis dafür, dass es in Zukunft verwehrt sein soll, die beschriebenen Aufgaben mit optimaler Technik und zeitgemäßen Medien wahrnehmen zu können“, erklärte Lorenzen. Mit einer Reform des Urheberrechts soll den Einrichtungen der Einsatz von E-Books in gleicher Weise wie der Einsatz normaler Bücher garantiert werden.
Die Bibliothekare werten das Grußwort  von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz, zur Konferenz als Rückenwind. Die FDP-Frau habe gesagt: „Die Fortentwicklung des Urheberrechts, seine Anpassung an die Herausforderungen der digitalen Welt ist eine Aufgabe, der wir uns alle auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu stellen haben.“ 
Die wichtigsten Leih-Fragen:
Bibliotheken und Verlage streiten über den E-Book-Verleih. Mit der Marktdurchsetzung von E-Books wächst der Interessenskonflikt. Zunächst hatten Bibliotheken und Verlage den Konflikt bilateral zu lösen versucht. Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) ruft mittlerweile nach dem Gesetzgeber.
Worum geht der Streit?
Verlage können Bibliotheken den E-Book-Verleih verweigern, weil E-Books (anders als gedruckte Bücher) nicht ohne direkte Genehmigung des Rechteinhabers verliehen werden dürfen. Ein Recht, von dem Verlage Gebrauch machen, weil sie fürchten, dass der E-Book-Verleih durch Bibliotheken dem Verkauf bzw. den kommerziellen Mietmodellen schadet. 
Was wollen die Bibliotheken?
Die Bibliotheken fordern einen gesicherten, freien Zugang zu allen verfügbaren E-Books, auch ohne Zustimmung der Verlage. Sicherstellen soll dies nach dem Willen des DBV eine Änderung im Urheberrecht, die sich an die Schrankenregelung im Urheberrecht anlehnt, nach der gedruckte Bücher ohne Einwilligung des Rechteinhabers verliehen werden dürfen. 
Wie verhalten sich die Verlage?
Unterschiedlich: Während einige Verlage (zum Beispiel dtv und Aufbau) all ihre lieferbaren E-Books für den Bibliotheksverleih anbieten, halten andere nur eine Auswahl bereit. Die Bonnier-Verlage halten sich noch zurück, auch die Verlage der Holtzbrinck-Gruppe stellen Bibliotheken keine E-Book-Titel zur Verfügung. Bei der Preisgestaltung gilt meist die aus der analogen Welt übernommene Regel: Die Bibliothek zahlt den Endkundenpreis. Erste Ausnahme: Ein deutscher Verlag hat seine Preise für Bibliotheken im Herbst 2012 angehoben.
Warum ist die Verleihfrage so brisant?
Der Erfolg von Streaming-Portalen für Filme und Musik zeigt, dass das Sammeln und Aufbewahren bei digitalen Medien an Bedeutung verliert. Das (kostenfreie) Leihen oder das (kostenpflichtige) Mieten von E-Books löst den Verkauf teilweise ab. Matthias Ulmer, Vorsitzender des Börsenvereins-Verleger-Ausschusses, rechnet damit, dass der E-Book-Verleih künftig mehr als 50% des digitalen Marktes ausmacht. Da wollen die Verlage mitmischen und Geld verdienen.
Warum eskaliert der Streit?
Bei dem Konflikt geht es ans Eingemachte und um das Selbstverständnis des unternehmerischen Verlegens einerseits und dem Bibliotheksauftrag andererseits. Zugespitzt hat dies Verleger Ulmer, als er bei einem Treffen mit Bibliothekaren (und in einem Interview mit buchreport) die Zielgruppen von Bibliotheken und Verlagen differenzierte. Die Büchereien, so Ulmer, seien für diejenigen zuständig, die sonst von Information, Kultur und Bildung ausgeschlossen wären, also nicht die typische Klientel der Verlage. Nach Einschätzung der DBV-Vorsitzenden Ziller verfolgen Bibliotheken dagegen das demokratische Prinzip der allgemeinen Zugänglichkeit. Ulmers Vorstellung gehe „an der Praxis der Bibliotheken vorbei“, die nicht von ihren Nutzern verlangen könnten, sich als bedürftig auszuweisen. Inzwischen sucht der DBV die öffentliche Auseinandersetzung und die Unterstützung des Gesetzgebers (buchreport berichtete).  

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