Eines der größten Ärgernisse der Preisbindungstreuhänder ist aus dem Weg geräumt: Der Online-Händler Redcoon hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden zurückgezogen. Damit sind drittfinanzierte Gutscheine jetzt offiziell verboten.
Wie berichtet, hatte die Media–Saturn-Tochter in der „FAZ“ mit einem Buchgutschein über 5 Euro für sich geworben. Der Preis sollte dem Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher angerechnet, den Differenzbetrag laut Anzeige sofortüberweisung.de (Payment Network) als Drittfirma ersetzen. Dieses Modell hatte das Oberlandesgericht Frankfurt per Einstweiliger Verfügung untersagt, woraufhin Redcoon Berufung einlegte. Nachdem das Gericht mangels Erfolgsaussicht die Zurückweisung angekündigt hatte, habe Redcoon die Berufung jetzt zurückgezogen, melden die Preisbindungstreuhänder. Damit liege nun erstmals ein rechtskräftiges obergerichtliches Urteil auch im Hauptsacheverfahren vor, das ein Modell drittfinanzierter Gutscheine verbietet.
Die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ hatten wiederholt davor gewarnt, dass der auch in der Buchbranche vielfach gespürte Reiz des Preismarketings die Glaubwürdigkeit der Buchpreisbindung unterhöhle. Die „immer exzessiver betriebenen Gutscheinmodelle“ hätten sich zu einem ernsten Problem für die Preisbindung entwickelt. Neben dem Börsenverein ist auch die Buchhändlergenossenschaft eBuch gegen die Gutscheinwerbung vorgegangen (hier mehr).
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