Die Auslieferung von Büchern ist das eine. Die Remission das andere. Über Kosten, Nutzen und Probleme diskutiert die Branche seit vielen Jahren. Auch in der aktuellen Fachausschuss-Sitzung des Zwischenbuchhandels landete das Thema einmal mehr auf der Tagesordnung.
VVA-Chef und Ausschuss-Vorsitzender Stephan Schierke sah sogar eine gewisse „Bewegung“, wie er anschließend formulierte. Gerade beim Thema Remissionskosten sei man etwas vorangekommen, so Schierke. Als „überraschend“ bezeichnete er einige Erkenntnisse aus der jüngsten Logistikumfrage des Verbands. Demnach gingen immerhin drei Viertel der remittierten Titel wieder in den Verkauf. „Vom Rest landen nur 30% im Ramsch, 15% werden makuliert.“
Aus dem Gesamtaufkommen der Rücksendungen würden mittlerweile rund 12% der Titel körperlos remittiert. „Diese Zahl ließe sich durchaus verdoppeln“, so Schierke angesichts einer wachsenden Bereitschaft dafür. Klar dürfte sein, dass dieses Thema längst nicht abgeschlossen ist. Die für beide Seiten kostenintensive Remission, insbesondere bei kleinteiligen Bestellungen, steht sicher weiter im Fokus.
Sonderfall Mehrwertsteuer
Weniger unter dem Aspekt der Remissionskosten, sondern eher mit Blick auf die Mehrwertsteuer dürfte eine andere Erklärung interessant sein. Die noch bis Ende 2020 reduzierte Mehrwertsteuer hat zuletzt für Unklarheiten bei Remissionen von Büchern und Kalendern gesorgt.
Im Sortimenter-Fachausschuss gab es dazu eine klare Aussage: Die Kalenderverlage hätten zugesichert, dass zu dem Mehrwertsteuersatz gutgeschrieben werde, der zum Bezugszeitpunkt galt. Auch bei den Buchverlagen gilt der Einkaufszeitpunkt als entscheidend für die Mehrwertsteuer. „Das scheint uns also relativ eindeutig“, so Christiane Schulz-Rother, Vorsitzende des Sortimenter-Aussschusses.
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