Der bequeme Bibliotheksverleih von E-Books ist vielen Verlagen als „Nebenmarkt“ nicht geheuer, seit Jahren gibt es Streit mit den Bibliotheken über die Konditionen der „Onleihe“. Jetzt liefert der Europäische Gerichtshof (EuGH) neuen Zündstoff: In einem Urteil heißt es, E-Books und gedruckte Bücher seien beim öffentlichen Verleih unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln (s. buchreport.datei).
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