Im Dauerstreit um den E-Book-Verleih der Bibliotheken fordert der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) neue Gespräche über eine gesetzliche Regelung. Damit reagiert er auf eine Befragung des Netzwerks Autorenrechte (NAR) zum E-Lending.
In einer Stellungnahme, in der der DBV Kritik der Autoren an den Bibliotheken zurückweist, heißt es u.a.: „Der DBV fordert das NAR und die Verlage auf, auf dem Boden der Tatsachen zu bleiben und gemeinsam zu konstruktiven Gesprächen zu kommen, statt fragwürdige Behauptungen aufzustellen.“ Auf Basis valider Zahlen und Fakten, an denen es weiter mangele, müssten jetzt endlich für alle angemessene gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Ein wichtiger Punkt sei dabei die Vergütungsstruktur.
An seinen grundsätzlichen Positionen hält der DBV gleichwohl fest:
- rechtliche Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books beim Erwerb und der Ausleihe durch Bibliotheken,
- die Option, E-Book-Lizenzen gleich nach Erscheinen zu erwerben,
- Aufstockung sowie Ausweitung der Bibliothekstantieme auf E-Books, mit der Autoren für die Ausleihe ihrer Werke entschädigt werden.
Hintergrund: Streit um die E-Leihe
Der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) kritisiert seit Jahren, dass Bibliotheken E-Books nicht einfach wie gedruckte Bücher beschaffen und verleihen dürfen. Über E-Books werden Lizenzverträge abgeschlossen, bei denen Verlage besonders bei SPIEGEL-Bestsellern oft ein späteres Startdatum für die Bibliotheksnutzung vorsehen. Dieses „Windowing“ soll sicherstellen, dass der Verkaufsmarkt nicht durch die Ausleihe kannibalisiert wird. Dagegen fordern die Bibliotheken den freien Zugriff auf E-Books und die Abrechnung der Ausleihen per Bibliothekstantieme wie bei gedruckten Büchern.
Die Politik hat das Thema zwar seit zwei Legislaturperioden im Blick, bisher aber keine Regelung geschaffen. 2021 war ein Vorstoß des Bundesrates gescheitert, Verlage zu einer Lizenzierung zu verpflichten.
Kommentar hinterlassen zu "Bibliotheken blaffen zurück"