Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Recht auf Homeoffice stoßen in der deutschen Bevölkerung überwiegend auf Ablehnung: Eine Mehrheit von 56% würde einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie er aktuell diskutiert wird, nicht begrüßen. Dem stehen 40% gegenüber, die den Vorschlag willkommen heißen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Durch das geplante Recht auf Homeoffice sollen alle Erwerbstätigen, deren Tätigkeit von Zuhause ausgeübt werden kann, einen Anspruch darauf haben, ihren Arbeitsort an einer bestimmten Anzahl von Tagen im Jahr frei zu wählen. Ein Vorhaben, das auf unterschiedliche Resonanz bei den Generationen stößt: Während die Gruppe der 16- bis 29-Jährigen das Vorhaben mit 51% mehrheitlich begrüßt, überwiegt in den Altersgruppen ab 30 Jahren die Ablehnung mit 58%.
Befürchtet wird eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Arbeitnehmern:
- Für jeden zweiten Befragten spricht gegen ein Recht auf Homeoffice die Ungerechtigkeit gegenüber Kollegen, deren Tätigkeit nicht für Homeoffice geeignet ist. Unter den Gegnern des Rechts auf Homeoffice sagen dies sogar über 60%.
- Vier von zehn befürchten weniger Austausch mit Kollegen, unter den Gegnern sind es 53%.
- Jeder Dritte meint, Kollegen im Homeoffice würden weniger arbeiten, bei den Gegnern des Rechtsanspruchs sagen das 45%.
- Und jeder Fünfte sieht einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, bei den Gegnern ist es jeder Dritte.
- Jeder Sechste (17%) sorgt sich um die Datensicherheit, unter den Gegnern jeder Fünfte (20%).
„Homeoffice sollte nicht staatlich verordnet werden, sondern die Entscheidung darüber, wie gearbeitet wird, muss beim Arbeitgeber liegen. Moderne flexible Arbeitsformen sind kein Selbstzweck und müssen im Einklang mit der Unternehmenskultur stehen und zu den innerbetrieblichen Prozessen passen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
Der Bitkom empfiehlt, dass der Staat Anreize für zeit- und ortsflexibles Arbeiten setzt, ohne diesen Bereich übermäßig zu regulieren. „Wer regelmäßig zu Hause arbeitet und dabei hilft, Staus zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, sollte dafür belohnt werden und steuerlich mit Berufspendlern gleichgestellt werden. Arbeitnehmer, die jetzt in der Krise aus beruflichen Gründen in ihre Heim-IT investieren, sollten zudem einen einmaligen Steuerbonus erhalten“, so Berg. Langfristig sollten Ausgaben für die technische Ausstattung eines häuslichen Arbeitsplatzes – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht – pauschal als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
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