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Blindenbücher überschreiten Grenzen

Das von Blindenverbänden geforderte „Ende der Büchernot“, ist – zumindest für den deutschsprachigen Raum – näher in Sichtweite gerückt.

Mit einem gemeinsamen Vertrag haben die Verwertungsgesellschaften die Vermittlung von blindengerechten Werken über die Landesgrenzen von Deutschland, Österreich und der Schweiz vereinfacht. Der in Potsdam geschlossene Vertrag der Verwertungsgesellschaften Literar-Mechana (Österreich), ProLitteris (Schweiz) und VG WORT (Deutschland) gilt für Hörbuchproduktionen für Blinde und sehbehinderte Personen sowie für Bücher und Zeitungen in Blindenschrift. Die Verwertungsgesellschaften nehmen für ihre Mitglieder treuhänderisch Rechte und Vergütungsansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz wahr.

Nur 5 % aller Bücher erscheinen nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in einem barrierefreien Format, in den Entwicklungsländern beträgt der entsprechende Anteil nur 1%. Der Verband führt die Misere auch auf die finanzielle Belastung der Blindenbibliotheken zurück, die Herstellung und Verbreitung der Bücher und Hörbücher übernehmen.

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