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Börsenverein: »Kulturgut Buch auch beim Versand gesetzlich schützen«

Der Börsenverein macht weiter mobil gegen die Preiserhöhungen der Deutschen Post bei Büchersendungen: Neben der laufenden Kartellbeschwerde will der Verband den Schutz des Kulturgutes Buch auch beim Versand von Büchern gesetzlich verankern.

Konkret fordert der Börsenverein, eine sogenannte „Entgeltprivilegierung“ für den Versand von Büchern in die anstehende Novellierung des Postgesetzes bzw. in die Postuniversaldienstleitungsverordnung aufzunehmen. Damit wolle man den geplanten deutlichen Preiserhöhungen für den Buchversand ab 2020 entgegenwirken, heißt es in einer Medienmitteilung. Vertreter des Börsenvereins haben den Vorschlag bei einer Anhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingebracht.

„Der deutsche Gesetzgeber erkennt das Buch bereits als schützenswertes Kulturgut neben anderen Rahmenbedingungen wie der Buchpreisbindung oder dem reduzierten Mehrwertsteuersatz an. Konsequenterweise sollte der gesetzliche Schutz auf den Versand und damit die Verbreitung von Büchern erweitert werden und der Buchversand so die Absicherung erhalten, die seit jeher mit der Büchersendung intendiert war“, begründet Kyra Dreher, Geschäftsführerin der Fachausschüsse im Börsenverein, die den Verband vonseiten des Hauptamtes bei der Anhörung vertreten hat.

Denn gerade kleine Buchhandlungen und Verlage würden mit den steigenden Kosten und immer ungünstigeren Konditionen zunehmend ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Konzernen verlieren, so Dreher weiter. „Wir hoffen auf eine positive Antwort auf unsere Beschwerde beim Bundeskartellamt, sehen aber in der grundsätzlichen Lösung eine weitere Möglichkeit, den bezahlbaren Versand von Büchern für Verlage und Buchhandlungen langfristig zu sichern.“

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