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Börsenverein in Bayern rät zur Prüfung der AGBs

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (IDO) überprüfe derzeit verstärkt Online-Shops und mahne Unternehmen wegen unvollständiger, fehlerhafter oder gänzlich fehlender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) ab, berichtet der Börsenverein-Landesverband Bayern in seinem aktuellen Newsletter und nutzt das für einen Appell an Buchhandlungen und Verlage.

Im Newsletter heißt es: „Buchhandlungen und Verlage, die einen eigenen Online-Shop betreiben und dabei nicht auf E-Commerce-Lösungen oder White-Label-Shops mit vorformulierten Pflichtangaben/AGBs zurückgreifen können, sind verpflichtet, eigene, genaue Angaben zu Versandkosten, Zahlungsmöglichkeiten, Vertragsdaten-Speicherung, Widerrufsrecht etc. vorzuweisen. Aus aktuellem Anlass möchten wir unsere Mitglieder daher nochmals auf die Dringlichkeit vollständiger und aktueller Pflichtinformationen/AGBs hinweisen.“

Eine Anleitung für die Erstellung von AGBs ist im internen Mitgliederbereich der Börsenvereins-Website verfügbar. Hier geht es zur Infobroschüre „Buchhandel im Netz – Anmerkungen zur rechtlichen Ausgestaltung von Web-Sites“ und zu den Muster-AGBs.

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