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Börsenverein nimmt die E-Book-Ausleihe in Angriff

Die Bibliotheksausleihe von E-Books, deren Konditionen immer wieder für Zwist zwischen Verlagen und Bibliotheken sorgen, wird jetzt auch vom Börsenverein offensiv angegangen und in die öffentliche Diskussion gebracht: Zusammen mit den Marktforschern der GfK hat der Verband die Nutzung des Onleihe-Angebots der öffentlichen Bibliotheken untersucht – und wie sie sich auf den Buchmarkt auswirkt.

Unter der Überschrift „Wer leiht eigentlich E-Books – und wenn ja, wie viele?“ wurden im Berliner Börsenverein-Büro die Kernergebnisse der Studie präsentiert. Die Langfassung ist hier auf der Webseite des Börsenvereins abrufbar.

Zentrale Ergebnisse auf Basis der Verbraucherbefragung aus dem GfK Consumer Panel Media*Scope im Überblick:

  • Die Marktforscher zählen 2,6 Mio Menschen, die in Deutschland über die Onleihe E-Books und andere Medien ausleihen.
  • 1,9 Mio davon leihen speziell E-Books.
  • Zwei Drittel der Nutzer sind unter 50 Jahre alt.
  • Die Nutzer sind „überdurchschnittlich gut situiert und gebildet”.
  • Onleihe-Nutzer gehören zu den aktivsten Käufern am Buchmarkt.
  • 45% bzw. 46% kaufen allerdings auch weniger oder gar keine gedruckte Bücher bzw. E-Books mehr, seitdem sie die Onleihe nutzen.
  • Der Großteil der Onleihe-Nutzer ist mit dem Umfang und der Aktualität des Angebots der Onleihe zufrieden.

 

E-Book-Ausleihe rückt absehbar auf die politische Agenda

„Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass die Onleihe-Nutzung unmittelbaren Einfluss auf den Buchmarkt hat. Um weiterhin ein breit gefächertes Angebot an Büchern und E-Books in Deutschland bereitstellen zu können, benötigen wir gerechte Lizenzregelungen”, formuliert Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses im Börsenverein, die Position der Verlagsseite.

Die Ergebnisse der jetzt vorgestellten Verbraucherbefragung sollen daher auch als Grundlage für die weitere Lobbyarbeit des Börsenvereins dienen, denn die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Onleihe überprüfen. Bereits im Koalitionsvertrag war festgelegt worden, dass unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein „noch besserer Zugang“ zu E-Books ermöglicht werden soll. Unter anderem durch die Verzögerungen bei der europäischen Urheberrechtsrichtlinie, die Kräfte im Justizministerium gebunden hat, ist das Thema aber bislang nicht angegangen worden.

Das hat dem Börsenverein Zeit verschafft, um Argumente für die von ihm angestrebten „gerechten Lizenzregelungen” zu sammeln – auch als Gegengewicht zu einer Kampagne des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV). Dieser fordert, auch mit Verweis auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die gesetzliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern bei der Ausleihe und die Abgeltung der Onleihe-Nutzung über die Bibliothekstantieme. Bislang vergeben die Verlage Nutzungslizenzen und können somit auch festlegen, welche E-Books wann in die Leihe kommen. Das sehen die Bibliotheken nicht gerne, die bereits vor geraumer Zeit ihre Forderungen und Argumente in einem Positionspapier zusammengetragen haben. Dazu gehören u.a.:

  • Bibliotheken sollen auftragsbezogen und zielgruppenorientiert über ihr Medienangebot entscheiden können und nicht die Verlage.
  • Bibliotheken sollen faire E-Book-Preise und -Konditionen erhalten.
  • Das E-Book-Angebot soll nicht durch hohe Kosten oder große zeitliche Verzögerungen eingeschränkt werden.

 

Börsenverein und Schriftstellerverband zeigen sich geschlossen 

„Die von Bibliotheken geforderten Ausnahmen vom Urheberrecht für die Onleihe, die sogenannten Schrankenregelungen, bieten keine faire Entlohnung für die Leistungen der Verlage und Autoren und sind für uns damit kein gangbarer Weg. Wir fordern stattdessen, dass Bibliotheken zukünftig so ausgestattet werden, dass sie unter fairen Bedingungen für alle Beteiligten E-Books anbieten können“, hält Nadja Kneissler dagegen. Von Verlagsseite wurde erst kürzlich wieder beklagt, dass die E-Leihe zu Einbußen beim Verkauf von E-Books führe. Die aktuelle Studie zur Onleihe solle, so der Börsenverein, jetzt auch helfen, um „nachhaltige Regelungen” zu finden, „die sowohl die Leistungen der Verlage als auch die der Autoren honorieren”.

Bei der Präsentation der Ergebnisse war deshalb auch Lena Falkenhagen anwesend. Sie ist die Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in Verdi und sagt in Zuspitzung der Studienergebnisse: „Solange es um eine bloße Erweiterung des digitalen Bibliotheksangebots geht, ist nicht einzusehen, dass die Rechte von Autorinnen und Autoren beschnitten werden, insbesondere, wenn davon mehrheitlich finanzstarke, gebildete Mid-Ager profitieren.“ Für sie sei eine der wichtigsten Aufgaben von öffentlichen Bibliotheken die  Leseförderung für Kinder und Jugendliche: „Insbesondere Stadtbibliotheken spielen für die Leseförderung eine zentrale Rolle. Um dieser Aufgabe auch mithilfe digitaler Bücher nachkommen zu können, braucht es vor allem eine auf digitale Leseförderung abgestimmte Strategie.”

 

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