buchreport

Börsenverein plant Musterprozesse

Die Universität Würzburg wollte ihren Studenten vor einigen Wochen ein Geschenk machen: Sie hatte die 500 Lehrbücher, die statistisch am häufigsten ausgeliehen werden, den Lernenden digital zugänglich gemacht. Die großzügige Gabe rief die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf den Plan. Grund: Bibliothekbesucher konnten die Bücher komplett herunterladen, ausdrucken und mitnehmen. Trotz teilweisen Einlenkens der Uni bereitet der Verband eine Musterklage vor, u.a. für den stark betroffenen Verlag C.H. Beck.

Die Universität glaubte, auf Basis von § 52b Urheberrechtsgesetz rechtmäßig gehandelt zu haben. Der erlaubt Bibliotheken unter bestimmten Bedingungen, Leseterminals einzurichten und darüber Bücher aus dem Bestand  digital zugänglich zu machen. Auf die vom Börsenverein veranlasste Abmahnung hin sahen die Würzburger Bibliothekare allerdings ein, dass sie die eingestellten Bücher weder ausdrucken noch elektronisch vervielfältigen lassen dürfen – und gaben eine entsprechende Unterlassungserklärung ab.

Für den Börsenverein ist das Thema damit noch nicht abgeschlossen. Umstritten bleibt nämlich die Frage, ob Bibliotheken vor einer Digitalisierung eines Buches prüfen müssen, ob der Verlag selbst eine digitale Version anbietet. Das soll nun gerichtlich geklärt werden.

Eine Musterklage prüft der Verband auch zum umstrittenen § 52a UrhG. „Es gibt Anzeichen dafür, dass die Vorschrift zunehmend dazu führt, dass von manchen Hochschulen auf die Empfehlung von Lehrbüchern verzichtet und nur noch mit 52a-Links zu Lehrbuchteilen gearbeitet wird“, erklärt Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang.

(Aus buchreport.express 9/2009)

Kommentare

2 Kommentare zu "Börsenverein plant Musterprozesse"

  1. André Walter | 5. März 2009 um 5:12 | Antworten

    Studenten haben also kein Geld und deshalb sollen die Verlage die Bücher kostenlos zur Verfügung stellen? Hab ich das richtig verstanden?

    Also, ich habe während meines Studium dutzende Bücher gekauft und auch zu Hause durchgearbeitet. Viele stehen heute noch bei mir im Schrank. Am Anfang des jeweiligen Semestern haben die Professoren Ihre Buchempfehlungen abgegeben und dann ist man zur Buchhandlung. Klar habe ich auch Lehrbücher aus der Bibliothek ausgeliehen oder während Hausarbeiten dort vor Ort gelesen.

    Woher kommt also die Forderung, dass die Verlage alle Bücher in digitaler Form kostenlos zur Verfügung stellen sollen?

    Die Tatsache dass tausende E-Books – illegalerweise – in Tauschbörsen kursieren ist doch ein absolutes Scheinargument.

    Sollen die Filme im Kino jetzt kostenlos gezeigt werden und die Plattenfirmen Ihre CDs verschenken, nur weil diese Produkte illegaler Weise auch in Tauschbörsen oder auf Newsservern zu finden sind?

    Die Verlage müssen Bücher verkaufen um Ihre Autoren, Mitarbeiter, die Druckerei usw. zu bezahlen.

    In welcher Branche werden die Erzeugnisse der Arbeit denn verschenkt?
    Wurst, Brot, Strom und Benzin müssen ja auch gekauft werden – auch von Studenten!

    Und nochmals: Studenten haben kein Geld?
    Dann frag ich mich, warum die Kneipen in den Studentenstädten an jedem Wochenende voll sind mit Studierenden und die allermeisten heute Laptops, Handyverträge usw. besitzen.

    Wirklich arme Studenten gibt es doch heute kaum mehr… Die, die wirklich nicht viel Geld zur Verfügung haben beziehen Bafög bzw. jobben während des Studiums.

  2. Andrea Bottlinger | 26. Februar 2009 um 23:22 | Antworten

    Wir reden hier von Studenten. Studenten haben normalerweise nicht das Geld, um sich viele, teure Bücher zu kaufen. Deshalb leihen sie die Lehrbücher ja. Und ob die Bücher nun in der Bibliothek ausgeliehen werden oder im Uninetz verfügbar sind, was für einen Unterschied macht das für die Verlage? So oder so wird das Buch nicht gekauft.

    Wie wäre es denn, anstatt zu klagen, sich der Zeit anzupassen und die entsprechenden Lehrbücher werbefinanziert online zu stellen? Die Bibliotheken und Lehrenden könnten darauf verlinken, ein stetiger Strom an Studenten würde die Seite besuchen. Eigentlich dürfte das doch eine sehr sichere Einnahmequelle darstellen. Und es würde der Freiheit von Wissenschaft und Lehre sehr entgenkommen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen