Wer welchen Anteil an den Erlösen aus Buchverkäufen trägt – darüber gibt es in der Buchbranche immer wieder Unstimmigkeiten. Der Börsenverein hatte dazu zuletzt eine Umfrage gestartet, deren Ergebnisse jetzt vorgestellt wurden.
Die Umfrageergebnisse deuteten darauf hin, dass im Laufe der letzten Jahre wieder ein größeres Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen entstanden sei und sich das Konditionengefüge wieder mehr an den Rechtsgrundlagen ausrichte, so der Verband.
Viele Verlage hätten seit der ersten Umfrage ihr Konditionengefüge im Sinne des Rechtsrahmens angepasst. Die Rabatte für die Barsortimente haben sich demnach erhöht, während die für andere Letztverkäufer teilweise gesunken wären. Zudem legen die Planungen der Verlage für die nächsten Jahre nahe, dass sich das Konditionengefüge weiter in die richtige Richtung bewegen werde.
Der Anteil der Buchhandlungen, die die Rabattstrukturen der sie beliefernden Verlage als gesetzeskonform bewertet, stieg in der zweiten Befragung von 65,1% auf 75,0%.
Seitens der Barsortimente seien von den Verlagen gewährte Konditionenverbesserungen nachweislich weitergegeben worden, wie die Auskünfte gerade der kleinen und unabhängigen Buchhandlungen zeigten.
Verschiedene Faktoren deuteten darauf hin, dass die Probleme im Bereich der Konditionenspreizung inzwischen in der Branche als weniger dringlich eingeschätzt würden. In der ersten Befragung hielten 76,5% der Buchhändlerinnen und Buchhändler die Eingrenzung der Rabattspreizung für wichtig. In der zweiten Befragung sank der Anteil auf 69,6%. Weitere Faktoren für die Annahme seien die deutlich nachlassende Beteiligung an der zweiten Umfragewelle vor allem auf Seiten des Buchhandels sowie der geringe Umfang der Inanspruchnahme der eigens eingerichteten Ombudsstelle.
Ein Teil der Teilnehmenden gab an, die einzelnen Vorgaben von Paragraf 6 des Buchpreisbindungsgesetzes nicht oder nicht ausreichend zu kennen. So ist etwa 9,4% der Verlage Paragraf 6, Absatz 3 nicht bekannt, bei den Buchhandlungen sind es sogar 38,2%.
Wie es weitergeht
Der Vorstand des Börsenvereins reagierte mit folgendem Beschluss auf die Ergebnisse:
- Die Ombusstelle soll beibehalten werden.
- Weitere kommunikative Anstrengungen des Verbandes zu Inhalt und Bedeutung der Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes sowie zur Bekanntmachung der Existenz und Rolle der Ombudsstelle sollen erfolgen.
- Die Studie gebe keine Veranlassung, zum jetzigen Zeitpunkt gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich von Paragraf 6 des Buchpreisbindungsgesetzes anzustoßen.
- Das Hauptamt des Börsenvereins wird gleichwohl damit beauftragt, diejenigen Ministerialen über die Ergebnisse der Studie zu informieren, die in den für die Buchpreisbindung zuständigen Bundesministerien auf Arbeitsebene tätig sind.
Hintergrund zur Umfrage
Der Börsenverein hat die Umfrage in 2 Wellen von September bis Dezember 2021 und von November 2022 bis Februar 2023 bei Buchhandlungen und Verlagen durchgeführt. Insgesamt nahmen an der ersten Welle 1072 Unternehmen teil, an der zweiten Welle 669. 435 Unternehmen (146 Verlage und 289 Buchhandlungen) haben beide Umfragen so vollständig ausgefüllt, dass sie für den Teil der Veränderungsmessungen zur Verfügung standen. Die Initiative für die Befragung ging von einem Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der 3 Sparten zu Konditionen auf dem Buchmarkt aus, der auf Einladung des Börsenvereins im April und Mai 2021 stattgefunden hat.
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