Unter den Buchhändlern sorgt einmal mehr ein Händler für Unruhe, der den Erstverkaufstag bei einem designierten Bestseller nicht eingehalten hat (in diesem Fall die Mayersche, in früheren Jahren jedoch auch Akteure wie Amazon). Im Interview mit buchreport.de pocht Oetinger-Geschäftsführer Klaus-Peter Stegen (Foto: Oetinger, zuständig für Marketing und Vertrieb) auf die Einhaltung des Starttermins – und bedauert, dass offenbar nur Verträge dies ermöglichen.
Hintergrund: Im Fall der Mayerschen war ein Oetinger-Titel, der neue Band der Serie „Die Tribute von Panem“, fünf Tage vor dem Stichtag in die Auslage gepackt worden – inzwischen hat die Mayersche den designierten Bestseller wieder ins Lager geräumt.
Wie wichtig ist Ihnen die Einhaltung des Erstverkaufstages?
Erstverkaufstage haben sich gerade bei Fortsetzungen oder Spitzentiteln etabliert, um die Marketingaktivitäten darauf zu bündeln. Gerade bei großen Auslieferungsvolumen, die nicht komplett auf einen Schlag gebündelt ausgeliefert werden können, ist ein Erstverkaufstag im Sinne des buchhändlerischen Wettbewerbs sinnvoll. Dabei sind auch die Transportzeiten über verschiedene Büchersammelverkehre sowie die Logistikkonzepte großer Kunden zu berücksichtigen. Soll heißen, dass es immer einen zeitlichen Versatz bei der Belieferung gibt, der durch die Einhaltung des Erstverkaufstags egalisiert wird.
Hartmut Falter fordert die Verlage auf, den Erstverkaufstag stets schriftlich mit den „wesentlichen Handelspartnern“ zu fixieren. Wie schätzen Sie dies ein?
Es scheint, dass den großen Organsiationen nur eine schriftliche und verbindliche Vorgabe nutzt. Unsere Erfahrung in 2010 bei „Reckless“ – dem ersten Titel, bei dem wir eine schriftliche Vereinbarung wählten – war jedoch auch, dass zwei große Kunden nicht unterschrieben haben, da sie Fehler in ihren Organsiationen präventiv nicht ausschließen konnten. Wir haben dann entsprechend zeitversetzt ausgeliefert.
Wie kann das Problem sonst gelöst werden?
Es ist bedauerlich, dass der Branchenkonsens anscheinend nur formal in dieser Sache zu erzielen ist. Wir würden, wie Herr Falter anregt, gerne mit den wesentlichen Partnern eine Regelung treffen. Nur würde es nicht lange dauern, bis ein Diskriminierunganwurf laut würde. Und dann?
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