Meldung vom 16. Oktober 2014:
Der Protest von Buchhändlern und Verlegern zeigt Wirkung: Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ verlängert das Bundesfinanzministerium die Nichtbeanstandungsfrist bei der umstrittenen Besteuerung von Buch/E-Book-Bundles bis zum 1. Januar 2016.
Hintergrund: Nach Ansicht des Ministeriums schreibt das EU-Recht zwingend vor, dass bei den Kombiprodukten unterschiedliche Steuersätze für das gedruckte Buch (7%) und das digitale Zusatzprodukt (19%) abgerechnet werden müssen. Für Verlage und Buchhandlungen würde das aber erheblichen Mehraufwand erzeugen (buchreport berichtete).
Folgen des Bundle-Splittings
Die Regelung, dass Print-/Digital-Bundles mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen abzurechnen sind, führt in Verlagen und Buchhandlungen zu Mehraufwand und hat Auswirkungen auf die Produktpolitik:
- In manchen Verlagen kann die verwendete Verlagssoftware die Kombiprodukte nicht mit unterschiedlichen Steuersätzen abrechnen. Vor allem die Software größerer Verlage ist allerdings auf die Verarbeitung unterschiedlicher Steuersätze eingerichtet, die bei grenzüberschreitenden Verkäufen ohnehin nicht zu vermeiden ist.
- Für die Warenwirtschaftssysteme der meisten Buchhandlungen ist die Verarbeitung der unterschiedlichen Steuersätze bei Kombiprodukten möglich, aber aufwendig, da in solchen Fällen „von Hand nachgearbeitet“ werden muss.
- Einen zumindest vorläufigen Verzicht auf Print-/Digital-Bundles haben etwa die Verlage Haffmans & Tolkemitt, Edel Books und Erich Schmidt angekündigt. Andere Verlage wie Campus und De Gruyter wollen dagegen auch künftig Bundles anbieten.
Klingt alles nicht nach Problemen, deren Lösung ein Mathematikstudium voraussetzt.
Bitte – was soll denn das? Haben die keine DV??