Vor einem halben Jahr feuerte Brüssel den Warnschuss ab, jetzt macht die EU-Kommission ernst: Die Behörde hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Luxemburg eingeleitet. Hintergrund ist die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze für E-Books zum Jahreswechsel.
In einer Mitteilung der EU-Kommission heißt es, die Länder hätten einen Monat Zeit, ihre Argumente für die niedrigeren Steuersätze für elektronische Bücher vorzubringen. Sollten diese nicht überzeigend sein, werde Brüssel eine Vertragsverletzung feststellen und die Länder zur Änderung ihrer Steuergesetze auffordern.
Die beiden Länder hatten zum 1. Januar 2012 den bei gedruckten Büchern angesetzten ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Bücher eingeführt, wodurch der Steuersatz in Luxemburg von bisher 15% auf nur noch 3% sank. In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern seither statt 19,6% nur noch 7% an.
Nach Einschätzung der EU-Kommission verstößt die ermäßigte Steuer gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU, die eine Ausdehnung des reduzierten Satzes nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese seien bei E-Books nicht gegeben. Diese sind nach Einschätzung der EU-Kommission als Service zu betrachten und könnten daher nicht vom ermäßigten Steuersatz profitieren.
Brüssel bringt außerdem die Wettbewerbsverzerrungen vor, die durch die unterschiedlichen Steuersätze – bis zu 25% z.B. in Schweden – gelten. Nicht explizit genannt, aber gemeint sind die großen E-Book-Dealer Amazon und Apple, die ihr Europageschäft von Luxemburg aus betreiben und nur 3% MwSt abführen müssen – ein großer Vorteil gegenüber Shops in anderen EU-Ländern. Es habe Beschwerden von Finanzministern anderer Länder wie Großbritannien, Polen und den Niederlanden gegeben, heißt es von der EU-Kommission.
Die französische Regierung hat prompt auf die Brüsseler Offensive reagiert. Die Pariser Argumente:
- Die reduzierten Mehrwertsteuersätze unterstützten den Aufschwung des digitalen Buchmarktes.
- E-Books enthielten den gleichen Inhalte wie gedruckte Bücher, weshalb der Steuersatz ebenfalls gleich sein müsse.
- Die EU-Kommission habe selbst vor einigen Monaten das Ziel ausgegeben, grundsätzlich die „steuerliche Diskriminierung von Online-Produkten abzubauen“.
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