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Brüssel will Wettbewerbsverzerrung ahnden

Wie vorab durchgesickert war, hat die EU-Kommission Luxemburg und Frankreich ein letztes Ultimatum zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auf E-Books gestellt. Besonders in Großbritannien schlägt der Amazon-Steuervorteil in diesen Tagen hohe Wellen.

Die EU-Kommission hat Frankreich und Luxemburg aufgefordert, die zum Jahreswechsel jeweils reduzierten Steuersätze für elektronische Bücher (Luxemburg: von 15% auf 3%, Frankreich: statt 19,6% nur noch 7%) binnen eines Monats wieder zu erhöhen. Andernfalls werde möglicherweise der Europäische Gerichtshof eingeschaltet (hier die Pressemitteilung).

Die aktuelle Situation sei wettbewerbsverzerrend und benachteilige die E-Book-Anbieter in den 25 anderen EU-Mitgliedsländern, weil bei einem Download der Mehrwertsteuersatz des Landes zugrunde gelegt werde, in dem der Shop seinen Sitz hat, begründet Brüssel – die großen E-Book-Anbieter Amazon, Apple, Barnes & Noble und Kobo betreiben ihr Europageschäft von Luxemburg aus und müssen deshalb aktuell nur 3% MwSt abführen. Die EU-Kommission habe Beschwerden von einer Reihe von Finanzministern erhalten, die auf die negativen Folgen für Buch-Verkäufe in ihren Heimatländern hingewiesen hätten. 
Besonders in Großbritannien sorgt der Steuervorteil für Amazon & Co. aktuell für viel Verärgerung, und zwar nicht nur bei den Shops, sondern auch den Verlagen. Am Wochenende hatte der „Guardian“ berichtet, dass Amazon zwar nur 3% Mehrwertsteuer (Luxemburg) abführen müsse, in den Verträgen mit britischen Verlagen allerdings von 20%, dem Mehrwertsteuersatz auf der Insel, ausgehe. Beim Verkauf eines 10-Pfund-E-Books, rechnet der Guardian vor, ergebe sich für Amazon dadurch ein zusätzlicher Gewinn von 1,38 Pfund.
Nach buchreport-Informationen wird in den Amazon-Verträgen mit deutschen Verlagen dagegen der 3-%-Steuersatz von Luxemburg zugrundegelegt.

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