Die Regelung der Zustellkosten wird angepasst – allerdings nicht in dem Maße, wie es sich manche Buchhändler gewünscht hätten. Das Branchenparlament hat einem entsprechenden Antrag der AG Pro zur Änderung der Verkehrsordnung zugestimmt.
Nur vier Mitglieder votierten gegen die Anpassung von Paragraf 3, vier weitere enthielten sich.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte Buchhändler Christian Röhrl auf der Hauptversammlung des Börsenvereins gefordert, dass Verlage künftig die Versandkosten für Warenlieferungen tragen sollen. Die AG Pro empfahl nun in Frankfurt, diesen Vorstoß abzulehnen – wenn auch ein Teil von Röhrls Antrag übernommen wurde und nun in die Verkehrsordnung aufgenommen werden soll.
Im Detail geht es um § 3 Ziff. 4 der Verkehrsordnung. Dieser enthält bislang die Regelung: „Führen die Bezugsbedingungen dazu, dass der gebundene Ladenpreis eines Werkes, welches nicht über Buchgroßhandlungen oder andere bündelnde Verkehrswege beziehbar ist, unter dem Einstandspreis („Abgabepreis“ des Verlages zzgl. der Warenbeschaffung) liegt, ist der Abnehmer berechtigt, die Rechnung um den entsprechenden Betrag zu kürzen.“
Jetzt soll der Absatz um folgende Festlegungen ergänzt werden:
„Bei der Berechnung der Zustellkosten soll zugrunde gelegt werden
- bei Büchersendungen bis 1 kg das jeweils gültige Porto der Deutschen Post
- bei Lieferungen ab 1 kg der jeweils günstigste Satz der Bücherwagendienste; für Unternehmen die nicht an Bücherwagendienste angeschlossen sind, der günstigste Satz des jeweiligen Logistik-Kooperationspartners des Börsenvereins.
Es dürfen keine pauschalen Versandkosten, die auch Verpackung und sonstige Versandkosten enthalten, berechnet werden. Soweit der im VLB genannte Ladenpreis überschritten wird, darf der Buchhändler wie in Ziffer 4 Satz 1 vorgehen.“
Ziel der Ergänzung ist laut AG Pro, den Buchhandel zu entlasten – im Rahmen dessen, was für alle Beteiligten vertretbar sei. Es sei demnach zwar nicht möglich, Sortimentern die Versandkosten zu ersparen, aber unnötige Mehrkosten müssten vermieden werden.
Franziska Bickel, Vorsitzende der AG Pro, erklärt: „Wir haben uns dagegen entschieden, den Verlagen die Entscheidung über den Versandweg zu übertragen, weil dies negative Auswirkungen auf die gesamte Branche hätte.“ Sie fürchtet insbesondere, dass sonst der Bücherwagensammelverkehr in Gefahr geraten könnte, weil Verlage sich überwiegend für günstigere Alternativen entscheiden würden.
Im Vorfeld hat die AG Pro mit einem Video auf den „ökologischen und ökonomischen Wahnsinn“ ineffizienter Prozesse in der Branche hingewiesen. Beleg dafür sei die Remissionsquote von rund 8%, die einem Warenwert von 355 Mio Euro entspreche.
Es sei besser, langfristige Verträge zu schließen, statt bei jeder Bestellung Sonderkonditionen auszuhandeln, die eine Kette an Einzelrechnungen und individuellen Absprachen nach sich zögen. Scheinbar attraktive Vergünstigungen wie Partieexemplare bedeuteten letztlich mehr Aufwand in der Verwaltung, aber keinen Mehrwert.
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