Die Buchpreisbindung ist gegenüber anderen Branchen oft schwer vermittelbar, entsprechend häufen sich die Verstöße. Die eBuch-Genossen sind gegen zwei Anbieter vorgegangen und haben jetzt erste Erfolge zu melden.
Die Lebensmittel-Kette Kaufland hatte preisgebundene Büchern als Sonderposten beworben, obwohl die Preise den gebundenen Ladenpreisen entsprachen, berichtet die eBuch. Die Genossenschaft monierte die Praxis und erreichte vor dem Landgericht Arnsbach eine mündliche Verhandlung, bei der der Richter eine außergerichtliche Übereinkunft vorschlug.
Beide Seiten einigten sich schließlich darauf, in Zukunft deutlich herauszustellen, dass es sich bei den „Sonderposten“ um die regulären Preise handelt. Dies sei mehr als erwartet, weil ein gerichtliches Verbot nur die Form der „Sonderposten“-Werbung verboten hätte, nicht aber die Verwendung des Wortes „Sonderposten“, erklärt die eBuch. Gie Genossen kritisieren, dass die Verlage mit ihren 99-Cent-Preisen erst eine Verwechselbarkeit mit anderen „Sonderangeboten“ geschaffen hätten.
Zudem verkaufte die Tageszeitung „Der Gäubote“ laut eBuch bei einer Messe preisgebundene Bücher als „Treuebücher“ unter Preis. Auf Drängen der eBuch hat die Geschäftsführung eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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