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Bund-Länder-Konferenz: Beschränkungen im Handel fallen

Der Entwicklung der Corona-Pandemie verschließt sich die Politik nicht – trotz erheblicher Infektionszahlen. Die Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch brachte einige erwartete Erleichterungen, die nun schrittweise umgesetzt werden.

Wichtigstes Datum: Ab dem 20. März sollen die meisten der einschneidenden Regeln und Auflagen entfallen, dann sollen nur noch „niedrigschwellige“ Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot greifen. So teilte es u.a. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch mit.

Drei Schritte sind bis zum 20. März vorgesehen:

Schritt 1:

  • Private Treffen wieder ohne Teilnehmerobergrenze – Ausnahme: Teilnahme von Ungeimpften (hier bleibt es bis zum 19. März bei Beschränkungen)
  • Zugangskontrollen im Einzelhandel fallen, also keine 2G- oder 3G-Regel mehr

Schritt 2 ab 4. März:

  • In Gastronomie und bei Übernachtungen soll 3G gelten
  • Klubs und Diskotheken dürfen öffnen für Genesene und Geimpfte mit negativem tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G+)
  • Großveranstaltungen (Konzerte, Fußballspiele o.ä.) können mehr Zuschauer zulassen. Innen bis zu 60%, maximal 6000 Menschen, im Freien 75% (maximal 25.000 Menschen)

Schritt 3: ab 20. März

  • Alle tiefgreifenden Maßnahmen entfallen, sofern die Lage in den Krankenhäusern dies zulässt

Die Maskenpflicht soll aber erhalten bleiben in Bussen, Bahnen oder Innenräumen. Das Thema Impfpflicht ist nicht abschließend entschieden.

Reaktionen

Mit Erleichterung reagiert u.a. der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Runde. Der HDE fordert insbesondere, die 2G- und 3G-Regelungen für die Pandemiebekämpfung auch für künftige Corona-Notfälle auszuschließen.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth teilt mit: „Die heutigen Beschlüsse des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen mich froh und zuversichtlich – läuten sie doch eine etappenweise Rückkehr zu einem normalisierten gesellschaftlichen und kulturellen Leben ein. Für die Kulturbranche sind die Erleichterungen für überregionale Großveranstaltungen und für Clubs und Diskotheken besonders erfreulich, denn gerade in diesen Bereichen haben die Akteurinnen und Akteure über viele Monate hinweg besonders unter den notwendigen Beschränkungen gelitten.
Wirklich befreiend ist für mich aber die Nachricht, dass es für den Kulturbereich insgesamt jetzt eine klare Perspektive gibt: Wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt, können kulturelle Einrichtungen ab dem 20. März grundsätzlich auf Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten. Museen, Theater, Konzerthäuser und Kinos können sich also darauf einstellen, dass mit dem Frühling auch der Normalbetrieb in ihre Häuser zurückkehrt.
Zugleich ist es weiterhin dringend geboten, den Künstlerinnen, Künstlern und den Kulturveranstaltern Unterstützung zukommen zu lassen, solange die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie nach wie vor andauern. Die nun beschlossene Verlängerung der Überbrückungs- und Neustarthilfe kommt daher genau rechtzeitig.

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