Die Corona-Beschlüsse des jüngsten Bund-Länder-Treffens bringen für Branchenunternehmen vergleichsweise wenig Änderungen bei ihren Geschäftsabläufen. Die wichtigsten Punkte knapp zusammengefasst.
- Maskenpflicht: Die „Basisschutzmaßnahmen” gelten unverändert für die gesamte Bevölkerung (Abstand halten, Händehygiene, in Innenräumen Masken, tragen, regelmäßiges Lüften). Auch das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt verbindlich vorgeschrieben.
- 3G-Regel / Ausweitung der Testpflicht: Die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) soll durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen der Länder spätestens ab dem 23. August für bestimmte Aktivitäten und Dienstleistungen gelten. Wer weder vollständig geimpft noch genesen ist, muss demnach einen negativen Test (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) vorlegen für: a. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe b. Zugang zur Innengastronomie c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen) f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Dieser Punkt ist aber mit Spielräumen für die Länder verbunden, die unter bestimmten Bedingungen (u.a. wenn die Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 liegt) die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen können.
- Hygienekonzepte: Für Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen. „Die Länder und Kommunen werden weiterhin ergänzend zur 3G–Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist.”
- Überbrückungshilfen: Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern.
- Arbeitsschutz: Der Bund, so heißt es im Beschluss, werde die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Das soll insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung gelten.
- Kostenlose Tests: Die Bürgertests dagegen werden ab dem 11. Oktober nicht mehr bezuschusst. Ungeimpfte müssen Corona-Schnelltests ab dann selbst bezahlen. Ausnahmen gibt es für jene, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Der Beschluss im Wortlaut ist hier auf der Website der Bundesregierung zu finden. Wie üblich gilt, dass erst die einzelnen Landesverordnungen final über die konkreten Regelungen vor Ort entscheiden.
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