Die Bundesregierung hat weitere finanzielle Hilfen in Millardenhöhe und Förderleistungen beschlossen, um die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise zu unterstützen.
Vor allem für viele kleine Kultureinrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler gehe es um die Existenz, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Bereits beschlossene Hilfsgelder und Fördermaßnahmen, an denen in den Ministerien „unter Hochdruck“ gearbeitet werde, sollen daher ein Sicherheitsnetz spannen.
Das Staatsministerium für Kultur und Medien gibt auf dieser ständig aktualisierten Internetseite einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft richten.
Neben den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung mit Sozialschutz für Kleinunternehmen und einem Hilfspaket für Solo-Selbstständige über Liquiditätshilfen bis zum Kurzarbeitergeld hat Grütters zusätzliche Unterstützung angekündigt. Hier die einzelnen Maßnahmen im Wortlaut:
- Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen: Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen wird die Beauftragte für Kultur und Medien (d.i. Monika Grütters) im Einzelfall prüfen, ob auf die Rückforderung bereits verausgabter Fördermittel verzichtet werden kann
- Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen: Die Beauftragte für Kultur und Medien wird bestehende Förderprogramme konsequent so schärfen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen
- Anerkennung von Medienunternehmen als kritische Infrastrukturen: Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich die Beauftragte für Kultur und Medien innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Medienunternehmen einschließlich ihres Vertriebs als anerkannte kritische Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden, um ihnen zum Beispiel Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen
- Zusätzliche Mittel als Nothilfe: Die Beauftragte für Kultur und Medien setzt sich über den bestehenden Haushalt hinaus dafür ein, zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und noch entstehenden Belastungen zu mindern.
Weitere Initiativen
- Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische Hilfsprogramme und -maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen. Diese Programme können neben den Bundeshilfen in Anspruch genommen werden, solange keine Überkompensation erfolgt.
Eine Übersicht finden Sie hier - Verwertungsgesellschaften: Aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft wird ein gewisser Prozentteil für diese sozialen Zwecke beiseitegelegt und – zumeist auf Antrag – Hilfe in Notfällen gewährt. Aktuell können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Inhaber/innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier. - Die GEMA wird finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle gewähren und dafür bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus entfallen für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung von Betrieben deren GEMA-Vergütungen. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
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