Das Osterfest wird in diesem Jahr zu einer kontaktarmen Verananstaltung. Ostern 2021 soll ein energischer Schritt gegen die Pandemie werden. Für fünf Tage soll Deutschland in eine „Ruhephase“ gehen, in der auch fast der gesamte Einzelhandel schließen wird. Dazu beschloss der Corona-Gipfel in der Nacht zu Dienstag verschiedene Maßnahmen:
- Zwischen Donnerstag, 1. April, bis Montag, 5. April, wird das öffentliche Leben fast völlig heruntergefahren. Aus dem Einzelhandel darf am Ostersamstag dann nur der enge Lebensmitteleinzelhandel öffnen, ansonsten bleibt alles dicht. Gründonnerstag und Ostersamstag werden dazu als Ruhetage definiert.
- Kontaktbeschränkungen greifen sowohl öffentlich wie auch privat. Es soll keine Ostermesse in den Kirchen geben, private Zusammenkünfte sind nur mit bis zu 5 Erwachsenen aus 2 Haushalten erlaubrt.
- Die „Notbremse“, die bei 7-Tages-Inzidenzen über 100 greifen soll, wurde noch einmal „bekräftigt“ und soll künftig energischer umgesetzt werden. Dazu würde auch die erneute Schließung des Einzelhandels und damit die Rückkehr zum bisherigen „Click & Collect“ gehören. Dazu können Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine Maskenpflicht für Mitfahrer gehören, auch im privaten Auto.
Die Ostertage sollen als „Ruhephase“ dabei helfen, die Infektionswelle einmal erheblich zu unterbrechen.
Ab dem 6. April sollen, so das Ergebnis des Gipfels, wieder die Vorgaben der Regelungen vom 3. März greifen. Heißt: Die Inzidenzwerte 50 und 100 bilden wieder den Rahmen. Angesichts der derzeitigen Entwicklung würde das bedeuten, dass auch ab dem 6. April keine wesentlichen Lockerungen zu erwarten sind.
Mit Blick auf die Wirtschaft tut sich die Politik weiter schwer, klare Auflagen zu definieren, Was das Testen in Unternehmen betrifft oder das Thema Home Office, setzt die Ministerräsidentenkonferenz weiter nur auf die Verantwortung und freiwillige Hilfe der Unternehmen,
Buchhandlungen sind von der Rücknahme der Öffnungen in fast allen Bundesländern nicht betroffen. Ihnen wurde Anfang März die Bedeutung für den „täglichen Bedarf“ zugebilligt, weswegen Lockdowns hier nicht greifen. Viele Buchhändler, u.a. Osiander oder Ravensbuch haben dies ihren Kunden bereits in Newslettern oder auf anderen Wegen mitgeteilt.
Eine Ausnahme gilt seit Montag für NRW: Nach einem Urteil des Oberverwaltungserichts NRW in Münster erließ das Land umgehend eine neue Coronaschutzverordnung – mit negativen Folgen für die Buchhandlungen. Auch sie dürfen ab sofort nur noch nach Terminvereinbarung öffnen, ebenso wie Gartenmärkte oder Schreibwarengeschäfte.
Bundesweit ist die 7-Tages-Inzidenz mittlerweile stabil über die Marke von 100 gerutscht, am Montag (22. März) stand sie laut RKI bei 104. Diese Zahl würde nach der geltenden Vereinbarung das Ziehen der „Notbremse“ bedeuten, also die Rückkehr zu den Maßnahmen, wie sie zuletzt bis zum 7. März galten.
Wie immer gilt: Umgesetzt werden müssen alle Maßnahmen von den Bundesländern und dort gibt es teilweise erhebliche Unterschiede im Umgang damit. Als problematisch erweist sich vor allem der Schritt, Lockerungen wieder zurückzunehmen. In Brandenburg beispielsweise (Wert 111) gibt es ab Montag trotz „passender“ eben keine flächendeckende Lösung, sondern nur regionale Einschränkungen für alle Regionen mit Inzidenzen über 100.
Am 12. April werden Angela Merkel und die Länderchefs erneut über die Lage beraten.
Da die Politiker ja über SteuerglEr ihren „Lohn “ bekommen, brauchen sie sich br evtl kurzarbeit und evtl. Einkommensverlust keine Sorgen zu machen. Somit kann man leicht von ständigem lockdown reden und anordnen.