Mit einem Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Mrd Euro will der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen. Das Förderprogramm wird gemeinsam vom Finanzministerium und von Kulturstaatsministerin Monika Grütters verantwortet.
Nach dem Bundesprogramm „Neustart Kultur“ und der Überbrückungshilfe III ergänze der Sonderfonds die Coronahilfen des Bundes um einen dritten Schutzschirm für die Kultur, erklärt Kulturstaatsministerin Grütters: „Mit dem Sonderfonds des Bundes drücken wir unsere Wertschätzung für die Kreativen und unsere Anerkennung dafür aus, wie sehr sie unsere Gesellschaft bereichern.“
Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden sei, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.
Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben für den Sonderfonds, der mit zwei zentralen Bausteinen die Planbarkeit und Wiederaufnahme von Kulturveranstaltungen unterstützen soll:
- Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen.
- Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Die Mittel in Höhe von bis zu 2,5 Mrd Euro werden Grütters zur Bewirtschaftung zugewiesen. Grütters soll auch den Vorsitz in einem Lenkungsausschuss übernehmen, der die Weiterentwicklung und Umsetzung des Programms koordiniert. Neben dem Bund werden auch die Länder und der Deutsche Kulturrat in diesem Gremium vertreten sein.
Weitere Details zur Umsetzung:
- Die Kulturministerinnen und -minister der Länder werden über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen die Antragsbearbeitung und Bewilligung durchführen.
- Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen registriert werden können. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut diese IT-Plattform für alle Länder.
- Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, soll eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.
Kommentar hinterlassen zu "Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds"