Seit der Einführung des reduzierten Umsatzsteuersatzes für digitale Verlagserzeugnisse im Dezember 2019 sind einige Fragen zur Umsetzung offen geblieben. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt ein Verwaltungsschreiben vorgelegt, welches einige dieser Fragen klärt.
Der Börsenverein hatte sich zusammen mit anderen Verbänden aus dem Presse- und Bildungsmedienbereich in den vergangenen 2 Jahren für „praktikable und branchenfreundliche Interpretationshilfen“ eingesetzt. Mit dem nun veröffentlichten Schreiben könne man gut leben, so Börsenverein-Justiziar Christian Sprang.
Sprang hebt in einem Schreiben des Börsenvereins besonders 3 nun klarer geregelte Punkte hervor:
- Die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bei Datenbanken mit gemischten Inhalten sei nun rechtssicherer und verlagsfreundlicher als bisher geregelt. Das Bundesfinanzministerium ergänzt sein Schreiben mit praktischen Beispielen, die die Verlage unterstützen können.
- Für digitale und Bundle-Abos, für die die Kunden im Jahr 2019 den vollen Umsatzsteuersatz bezahlt haben, sind keine Rechnungskorrekturen erforderlich.
- Für Datenbanken auf physischen Trägern wie DVDs oder USB-Sticks gilt ebenfalls der reduzierte Umsatzsteuersatz.
Der Börsenverein bedauert jedoch, dass einige für die Buchbranche wichtige Punkte ungeklärt bleiben. So ist zum Beispiel weiterhin unklar, warum Hörspieldownloads weiterhin anders behandelt werden las Hörbuchdownloads. Hier fordert der Börsenverein weiterhin eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums.
Das vollständige Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
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